Drohnenspritzung

Das Drohnengenehmigungsverfahren gemäß § 18 Abs. 2 PflSchG über LuBeSt ist eröffnet und Sie haben ab sofort die Möglichkeit Ihre Anträge online zu stellen. Der vollständige Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen ist spätestens 4 Wochen vor der ersten Behandlung bei der ADD einzureichen.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen - Drohnenspritzung

Für die Antragsverfahren „Behandlung von Weinbergsflächen in Steil- und Steilstlagen mit Luftfahrzeugen“ wurde die Antragstellung digitalisiert.

Sollten Sie Interesse an dem Antragsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt über Hubschrauber(at)add.rlp.de  unter Nennung Ihrer Postanschrift zu uns auf. Anschließend erhalten Sie postalisch die Zugangsdaten zum Onlineantrag „Luftfahrzeugbehandlungen in Steillagen (LuBeSt)“.

Die Startseite der Anwendung mit Bedienungshinweisen können Sie hier aufrufen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen des Hubschrauber-/Drohnen-Teams der ADD zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zum Genehmigungsverfahren:

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Luftfahrzeugen ist gemäß § 18 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) grundsätzlich verboten. § 18 Abs. 2 PflSchG sieht jedoch Ausnahmen vor für die Applikation von PSM mit Luftfahrzeugen für den Steillagenweinbau und im Kronenbereich von Wäldern vor, für die eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde ADD beantragt werden kann.

Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmals in 2021 Pflanzenschutzmittel auch für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbausteillagen nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG genehmigt hat, können ab der Spritzsaison 2022 entsprechende Anträge für die Anwendung von PSM mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbausteillagen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gestellt werden. Genehmigungsvoraussetzung ist, dass es keine praktikablen Alternativen für die Behandlung gibt oder dass die Behandlung mit Luftfahrzeugen (bemannt oder unbemannt) Vorteile gegenüber den anderen Behandlungsmöglichkeiten für die menschliche Gesundheit oder den Naturhaushalt bietet. Hiervon kann in der Regel bei der Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern in Steil- und Steilstlagen im Weinbau ausgegangen werden.

Weitere Hinweise zum Online-Antragsverfahren „Drohnenspritzung“ nach § 18 Abs. 2 PflSchG sowie den Vordruck „Anwendungsplan 2024“ und die Anlage „Sensible Objekte“ finden Sie im Downloadbereich rechts.

Die Liste der Pflanzenschutzmittel, die für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) genehmigt sind, kann auf der Homepage des BVL unter BVL - Startseite - Pflanzenschutzmittel für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen - Drohnen (bund.de) abgerufen werden. Hier können Sie sich auch über die vom BVL festgelegten zusätzlichen Anwendungsbestimmungen und Auflagen für die Drohnenspritzung informieren.

Neben den pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben und Voraussetzungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen müssen auch luftfahrtrechtliche Regelungen beachtet und notwendige luftfahrtrechtliche Genehmigungen bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Landesluftfahrtbehörde Drohnen (UAS) / Modellflug | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (rlp.de).

Die Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Luftfahrzeugen werden in der Regel ab Anfang Mai bis Ende August durchgeführt. Die Flugtermine der genehmigten Behandlungen müssen der ADD spätestens 48 Stunden vor dem tatsächlichen Anwendungszeitpunkt angezeigt werden.

Die vorgesehenen Anwendungen veröffentlicht die ADD sodann auf ihrer Homepage. Wegen unvorhersehbaren Witterungseinflüssen und dem sich ständig ändernden Entwicklungszustand der Reben können die Spritzungen leider nicht früher bekannt gegeben werden. Wenn die Lufttemperatur bei der Spritzung zu hoch ansteigt oder die Windgeschwindigkeit zu stark ist, muss die Behandlung verlegt werden. Es kann daher zu kurzfristigen Änderungen kommen. Diese Ereignisse werden so schnell wie möglich veröffentlicht.

In der Spritzsaison werden von der ADD regelmäßig Kontrollen während der Anwendungen durchgeführt, um die Einhaltung der Genehmigungsvorgaben sicherzustellen.

Hinweise, Anwendungsplan, Flugtermine und genehmigte Flurstücke stehen während der Flugzeiten zum Download bereit.

Kontakt

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hubschrauber(at)add.rlp.de

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Andreas Wilms
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