Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 1991 das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gestartet.

Ziel des vom BMBF finanzierten Programms ist die Talentförderung in den ersten Jahren nach der Berufsausbildung.

In die Begabtenförderung kann als Stipendiatin/Stipendiat einmal aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen:

  • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule (Einzelfallprüfung)

Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen.

Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen. Dies gilt bei Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Arbeitssuchende können in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

Achtung:
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht. In der Regel liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Hochschulabsolventinnen/Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.
Solange Sie alle Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können Sie sich unbegrenzt oft bewerben. Allerdings kann jede Kandidatin/jeder Kandidat nur einmal in das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ aufgenommen werden.

Förderfähig sind:

  • die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.

  • Bildungsmaßnahmen, die zur betrieblichen Weiterbildung gehören,
  • Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemein bildende Bildungsabschlüsse dienen,
  • Fachpraktika im Ausland bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers

  • Förderdauer beträgt drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre)
  • Höchstförderung pro Stipendiatin/Stipendiat beträgt 8.700 €
  • Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme

Achtung:

  • Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Eine Förderung kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.

Kontakt

Horst Bißbort
Tel: +49(6321) 99-2488
Horst.Bissbort(at)addnw.rlp.de