Förderprogramm "Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie"

Anfang Juli 2022 ist das neue Förderprogramm „Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie“ gestartet.

Gemeinnützige Vereine können über das Programm eine einmalige Zuwendung gem. §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro erhalten. Neben einem sehr unbürokratischen Antragsverfahren sorgt eine Festbetragsfinanzierung und ein vereinfachter Verwendungsnachweis dafür, dass die Hürden für eine Antragstellung sehr niedrig sind.

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls,
  • Maßnahmen der Mitgliedergewinnung durch bspw. Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen,
  • Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung,
  • Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie
  • Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene.

Insgesamt stehen 2 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind

  • Vereine und andere Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
  • Vereine und andere Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind.

Die Antragsfrist ist am 01.11.2022 abgelaufen!

 

Für Sport- und Kulturvereine bestehen eigenständige Förderprogramme.

Das Programm wird im im Auftrag der Staatskanzlei und des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz umgesetzt. Es startet am 01.07.2022 und ist bis 31.12.2022 befristet.

„Das Neustartprogramm bietet unkomplizierte finanzielle Unterstützung, um Vereinsleben und gemeinsames Tun zu beleben, aber auch Modernisierung und Erneuerung in den Vereinen zu fördern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Kontakt

Neustart-Vereine(at)add.rlp.de
Tel: 49(651) 9494 12413

Weitere Informationen