Geprüfte:r Meister:in für Rohr-, Kanal- und Industrievervice

Geprüfte*r Meister*in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Sie sind hauptsächlich in der Abwasserwirtschaft tätig, z.B. in Betrieben öffentlicher oder privater Abwasser- und Kanalsysteme. Darüber hinaus können sie auch für Firmen tätig werden, die sich z.B. auf die Reinigung von Industrie- und Tankanlagen spezialisiert haben sowie auch im Bereich der Abfallwirtschaft, z.B. bei Entsorgungsbetrieben.

Sie übernehmen hauptsächlich Fach- und Führungsaufgaben bei der Reinigung, weiterhin auch bei der Überwachung und Instandhaltung von Abwasserleitungen- und Kanälen, in Abwasserbauwerken, Rohrleitungen wie auch im privaten und öffentlichen Bereich.

Prüfungsfächer des grundlegenden Teils

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information
  • Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Prüfungsfächer des handlungsspezifischen Teils

  • Handlungsbereich Technik
  • Handlungsbereich Organisation
  • Handlungsbereich Führung und Personal

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, zur Fachkraft für Abwassertechnik, zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, zum/zur Ver- und Entsorger/in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte*r Meister*in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Prüfungstermine
Diese Fortbildung wird zur Zeit in Rheinland-Pfalz nicht angeboten und daher wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion keine Prüfung durchgeführt. Die Beantragung der Zulassung muss daher bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland erfolgen, in dem auch der entsprechende Vorbereitungskurs besucht und die Prüfung angestrebt wird.

Kontakt

Guido Bukowski
Tel.: 0651/9494-252
Guido.Bukowski(at)add.rlp.de