Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB)

Das AFBG sieht die finanzielle Unterstützung an der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt vor. Es können Fortbildungsmaßnahmen gefördert werden, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Zielgruppe: 

  • Handwerker
  • Techniker
  • Kaufleute
  • sonstige Fachkräfte – auch aus dem Sozial- und Gesundheitswesen.

Zuständige Behörde für die Antragstellung
Personen mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz stellen den Antrag auf den Leistungen nach dem AFBG bei der für sie zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Stadt.

Fachaufsicht
Die ADD führt die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der kreisfreien Städte aus. Sie gibt Stellungnahmen von grundsätzlicher Bedeutung gegenüber den nachgeordneten Behörden bzw. dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Weinbau ab.

Kontakt

Susanne Repp
Tel: +49(651) 9494-862