Landwirtschaftlicher Wegebau

Die Europäische Union, der Bund und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Investitionen in den Ausbau (Verstärkung und/oder Verbreiterung) vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter ländlicher Wege außerhalb geschlossener Ortslagen einschließlich der dazugehörenden Brücken sowie ggf. erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes. Als nicht ausreichend befestigte landwirtschaftliche Wege gelten diejenigen Wege, die der Belastung durch heute gebräuchliche landwirtschaftliche Maschinen und Transportfahrzeuge nicht mehr gewachsen sind. Für eine Förderung kommen vorrangig diejenigen Wege in Frage, die stärker als andere Wege den landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen und eine Mehrfachnutzung aufweisen (insbesondere gemarkungsübergreifende Verbindungs- oder Hauptwirtschaftswege). 

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden
  • sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände)
  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten Rechts. 

Es handelt sich um eine fortlaufende Antragstellung mit Auswahl der Förderanträge zu festgelegten Stichtagen. Für den jeweiligen Auswahltermin wird ein Budget vorab festgelegt.

Die eingegangenen Anträge werden auf der Basis von Auswahlkriterien bewertet und in ein Ranking gestellt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.