Pilotförderung: Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat das Potenzial, auf den Ausbau der Digitalisierung und den erkannten Fachkräftebedarf eine nachhaltige Antwort zu geben. IKZ kann die Aufgabenwahrnehmung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sichern.

Große Potenziale sind in der Sicherstellung und dem Ausbau der kommunalen Leistungserbringung trotz Fachkräftemangels, in der Stärkung der Resilienz, in der Organisationssicherstellung, in Effizienz- und Spezialisierungsgewinnen sowie in der Aufrechterhaltung einer hohen Servicequalität und Bürgernähe zu sehen.

Der Aufbau von Strukturen für eine zielgerichtete Umsetzung von IKZ-Projekten erfordert naturgemäß zunächst einen Mehraufwand, bis sich qualitative Effekte einstellen und sich Maßnahmen auch wirtschaftlich vorteilhaft auswirken können. Daher gewährt die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Kommunen eine Anschubfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen (Zuschuss), um modellhafte interkommunale Kooperationsprojekte anzustoßen.

Es ist zunächst eine Pilotförderung vorgesehen, im Anschluss ist, nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, eine Fortführung/Verstetigung der Förderung auf der Grundlage einer eigenständigen Verwaltungsvorschrift geplant.

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FAQ - Bereich

Grundsätzlich kommt die gesamte Bandbreite an kommunalen Aufgaben und Leistungen für eine interkommunale Zusammenarbeit in Frage. Förderfähig können insbesondere gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung sein. Beispielsweise:

  • Digitalisierung bei Massenverfahren  (bspw. KFZ-Zulassung, Wohn- oder Elterngeld)
  • Cybersicherheit
  • Arbeitsschutz
  • Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes
  • Konzepte zum Fachkräftebedarf
  • gemeinsame Vergabestelle
  • zentrale Beschaffungsstelle
  • Fördermitteleinwerbungsstelle

Gegenstand der Förderung sind neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit. Die IKZ-Projekte sollen in den Kommunen einen Beitrag zu zukunftsfesten Strukturen der Daseinsvorsorge leisten.

Mit der Aufgabenübertragung gehen grundsätzlich alle mit der Aufgabe verbundenen Rechte und Pflichten auf den neuen Träger der Aufgabe über. Gegenstand einer Aufgabenübertragung können jedoch nur solche Aufgaben sein, die jeder der beteiligten Kommunen in gleicher Weise obliegen.

Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Kommunen. Eine Antragstellung durch Dritte ist nicht möglich. Der Antrag wird stellvertretend für den IKZ-Verbund von einer beteiligten Kommune gestellt. Für Ortsgemeinden erfolgt eine Antragstellung durch die Verbandsgemeinde.

Die vollständigen Anträge werden bei der Transfer- und Beratungsstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingereicht.

 

Postanschrift:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Transfer- und Beratungsstelle Interkommunale Zusammenarbeit

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

 

Mail: ikz(at)add.rlp.de

Eine Bewilligung erfolgt - nach einer vollständigen Prüfung des Antrages durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen beim Ministerium des Innern und für Sport.

  • ein ausgefülltes Antragsformular durch die federführende Kommune

  • ein Beschluss der Entscheidungsgremien der kooperierender Kommunen (kann bis zur Bewilligung nachgereicht werden)

  • eine Berechtigung der koordinierenden Kommune zur Antragsstellung

  • eine Vereinbarung, in der die Zusammenarbeit rechtlich geregelt wird (spätestens 6 Monate nach Bewilligung)

  • eine Zusammenstellung der jährlichen Kosten des Kooperationsprojektes

  • eine ausfürliche Vorhabenbeschreibung

  • eine Darstellung des Effizienzgewinns von mindestens 15 % oder die Darstellung eines sonstigen gewichtigen Mehrwertes

Förderfähig sind sämtliche für die Vorbereitung und Durchführung des Projektes notwendigen, zusätzlich entstehenden Personal- und Sachausgaben. Nicht förderfähig sind Bauinvestitionen. Bei einem Zusammenschluss von drei Kommunen können bis zu 210.000 Euro als Förderbetrag gewährt werden, bei einem Zusammenschluss von vier und mehr Kommen können bis zu 320.000 Euro gewährt werden. Bei einer vertikalen Zusammenarbeit und/oder bei einer Zusammenarbeit von Kommunen ohne gemeinsame Verwaltungsgrenzen kann eine zusätzliche Förderung in Höhe von jeweils bis zu 50.000 Euro bewilligt werden.

Sind mehr als vier Kommunen in einem Projekt beteiligt und wird ein vorbildlicher Charakter sowie eine hohes Übertragbarkeitspotential festgestellt, so ist eine höhere Förderung grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass das eingereichte Projekt einen besonders vorbildlichen Charakter sowie ein hohes Übertragbarkeitspotenzial auf andere Kommunen aufweist. Dies ist im Antrag umfassend darzulegen. 

Ja, auch externe Dienstleistungen fallen unter die förderfähigen Sachausgaben. 

Ja, das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) öffnet die Möglichkeit sich einer privaten Rechtsform zu bedienen (§ 1 Abs. 2 KomZG).

Grundsätzlich zielt die Förderung darauf ab, durch IKZ-Projekte Effizienzgewinne zu erzielen. Spätestens nach Ende des Förderzeitraumes sollen durch die Projekte Effizienzgewinne in Höhe von 15% jährlich, im Vergleich zur eigenständigen Leistungserbringung der beteiligten Kommunen, erzielt werden. Obligatorisch ist die Darstellung des Effizienzgewinnes als Anlage im Antragsformular. Auf die Darstellung des Effizienzgewinns von mindestens 15 Prozent kann jedoch im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Kooperation einen sonstigen gewichtigen Mehrwert erzielt, indem sie eine wesentliche Verbesserung des bestehenden öffentlichen Leistungsangebotes erreicht oder die gemeinsame Bewältigung einer kommunalen Aufgabenstellung ermöglicht bzw. aufrechterhält, die auf örtlicher Ebene nicht oder nicht gleichwertig gelöst werden kann. Die gewichtigen Mehrwerte sind im Antrag umfassend darzulegen.

Es erfolgt eine Festbetragsförderung mit pauschalen Förderbeträgen; die Förderbeträge sind als Höchstwerte zu verstehen.

Die Fördersumme richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Kommunen, der Erfüllung zusätzlicher Fördervoraussetzungen (vertikale Zusammenarbeit und/oder keine gemeinsame Verwaltungsgrenze mindestens zweier kooperierender Kommunen) und den für die Vorbereitung und Durchführung des Projektes notwendigen, zusätzlich entstehenden Personal- und Sachausgaben.

Der Förderzeitraum ist ab dem Zeitpunkt der Bewilligung auf zwei Jahre ausgelegt. Insgesamt soll das interkommunale Kooperationsprojekt auf Dauer angelegt sein, mindestens ist es jedoch fünf Jahre lang ab Einrichtung des Kooperationsverbundes aufrecht zu erhalten.

Sollte diese Dauer unterschritten werden, kann die Bewilligungsbehörde eine teilweise Rückerstattung der Förderung einfordern.

Der Antrag kann sofort, jedoch spätestens bis zum 15. Oktober 2024 vorgelegt werden. Die Pilotförderung wird auch 2025 fortgesetzt. Die neue Antragsfristen sind 15. März 2025, 15. Juni 2025 und 15. Oktober 2025.

  • Nur zwei Projektpartner,
  • nicht genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn,
  • bei Antragsstellung wurde das Projekt bereits begonnen,
  • Doppelförderung und / oder
  • Kooperationen mit Kommunen außerhalb von Rheinland-Pfalz

Nein, da es nahezu der gleiche Verbund von Kommunen ist. In einer solchen Konstellation greift Ziffer 5.5. Satz 1 der Fördergrundsätze.

Ihre Ansprechpersonen

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen und Unterlagen?

Dann wenden Sie sich jederzeit gerne an: 

 Lucas Herbeck
 Telefon: +49 651 9494-622
 

 Claudia Krütten
 Telefon: +49 651 9494-408

 

ikz(at)add.rlp.de

 

Best-Practice-Beispiele aus der interkommunalen Zusammenarbeit

Die Untersuchungen in den Modellregionen des Landes haben deutlich gezeigt, dass durch die Arbeit im Verbund und durch koordiniertes Vorgehen eine hohe Dienstleistungsqualität und Bürgernähe gewährleistet werden konnte. Zudem konnten die Kommunen Spezialisierungs- und Effizienzgewinne erzielen.

Die Modellprojekte zeigen auch: Wenn die Kooperation erst einmal am Laufen ist und sich eine kooperative Denk- und Handlungsweise etabliert hat, erste gemeinsame, positive Erfahrungen gemacht wurden und der Mehrwert erkennbar wird, dann ist die Motivation und die Überzeugung sehr hoch, weitere Maßnahmen umzusetzen und die gemeinsamen Tätigkeiten auszuweiten. Eine Anschubfinanzierung soll daher aus Sicht der Landesregierung als Katalysator wirken und weitere Synergieeffekte begünstigen.

Modellvorhaben Mosel-Eifel-Hunsrück

Beteiligte Kommunen
  • Landkreis Bernkastel-Wittlich
  • Landkreis Cochem-Zell
  • Landkreis Vulkaneifel
  • Eifelkreis Bitburg-Prüm
Aufgabenspektrum
  • Digitalisierung der Verwaltungen, vernetzte Softwarenutzung, gemeinsame Nutzung personeller Ressourcen
  • Projekte (Auswahl): gemeinsame KFZ-Zulassung, Bußgeldstelle und Finanzsoftware
Ziele
  • Sicherung der Daseinsvorsorge, Adressierung von Fachkräftemangel und fortlaufende Digitalisierung  
Form der Zusammenarbeit
  • Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag)
Mehrwerte
  • Verbesserung der Arbeitsabläufe
  • Steigerung des Kundenservice
  • Kostensenkung
  • Spezialisierungsgewinne
  • Organisationssicherstellung
Kontakt

Herr Hans-Georg Simon (LK Bernkastel-Wittlich)
Tel.: 0 65 71 / 14 – 2257
hans-georg.simon(at)bernkastel-wittlich.de

Herr Philipp Thönnes (LK Cochem-Zell)
Tel.: 0 26 71 / 61 – 254
philipp.thoennes(at)cochem-zell.de

Herr Dieter Schmitz (LK Vulkaneifel)
Tel.: 0 65 92 / 933 – 240
dieter.schmitz(at)vulkaneifel.de

Herr Carl Diederich (LK Bitburg-Prüm)
Tel.: 0 65 61 / 15 – 2030
diederich.carl(at)bitburg-pruem.de

Weitere InformationenInterkommunale Zusammenarbeit
Zum Abschlussbericht zur ersten Projektphase

Kooperation der VGen Zell, Ulmen, Cochem und Kaisersesch (ZUCK)

Beteiligte Kommunen

  • Verbandsgemeinde Zell
  • Verbandsgemeinde Ulmen
  • Verbandsgemeinde Cochem
  • Verbandsgemeinde Kaisersesch

Aufgabenspektrum

  • Prozessentwicklung zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen
  • Geplante Projekte: Leistungen Hundesteuer, Fundsachen, Gewerbemeldungen, Schankerlaubnis

Ziel

  • Entwicklung und Programmierung digitaler Verwaltungsdienstleistungen

Form der Zusammenarbeit

  • Zweckvereinbarung

Mehrwerte

  • Standardisierung / Digitalisierung von ca. 50 Verwaltungsdienstleistungen
  • Spezialisierungsgewinne
  • Wirtschaftlichkeit
  • Steigerung Qualität / Quantität
  • Zeitersparnis
  • Serviceorientierung
  • Verwaltungsmodernisierung

Kontakt

Herr Mark Klasen (VG Kaisersesch)
Tel.: 0 26 53 / 99 96-100
mark.klasen(at)vg-kaisersesch.de

Weitere Informationen

Zur Pressemeldung zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
Zur Zweckvereinbarung "Prozessdesign"

Cybersicherheit im Landkreis Trier-Saarburg

Beteiligte Kommunen
  • Verbandsgemeinde Hermeskeil
  • Verbandsgemeinde Konz
  • Verbandsgemeinde Ruwer
  • Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
  • Verbandsgemeinde Trier-Land
  • Verbandsgemeinde Schweich
Aufgabenspektrum
  • Leistungen im Ausweis-, Melde- und Personenstandswesen
  • Technische Unterstützung durch IT-Administratoren
  • Unterstützung im Finanzwesen
Ziel
  • Sicherstellung der Verwaltungsstrukturen bzw. Handlungsfähigkeit
Form der Zusammenarbeit
  • Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag)
Mehrwerte
  • Unterstützung mit Räumlichkeiten, IT-Ausstattung und Personal im Bedarfsfall
  • Aufrechterhaltung Bürgerservice
  • Aufrechterhaltung Finanz- und Kassenwesen
KontaktHerr Michael Franzen (VG Schweich)
Tel.: 0 65 02 / 407 - 1114
franzen.m(at)schweich.de
Weitere InformationenZur Pressemeldung der VG Trier-Land zur Interkommunalen Vereinbarung.