Informationen für Interessent:innen um schulische Funktionsstellen
Sie beabsichtigen, sich um eine schulische Funktionsstelle zu bewerben, um auf diese Weise dauerhaft über die Lehrertätigkeit hinaus für die schulische Entwicklung Mitverantwortung zu übernehmen. Das ist eine Entscheidung, die sicherlich auf reiflicher Reflexion beruht. Gerne möchten wir Sie auf diesem Weg begleiten und unterstützen. Insbesondere möchten wir Ihnen vorab die Grundzüge des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens erläutern.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung.
- Welche zusätzlichen Aufgaben sind mit der Übernahme einer Funktion verbunden?
- Welche Erwartungen, Anforderungen und Kompetenzen werden an die Übernahme einer solchen Stelle geknüpft?
- Wie läuft das Auswahlverfahren eigentlich ab?
Die Entscheidung für eine Bewerbung kann leichter fallen, wenn man in dem einen oder anderen innerschulischen, pädagogischen und außerschulischen Bereich Erfahrungen gesammelt hat, insbesondere auch in der Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen.
Beispielhaft seien hier angeführt: für die Übernahme der neuen Aufgaben dienliche Fortbildung, Mitwirkung bei der Referendarausbildung, Fachkonferenzleitung, Beteiligung an besonderen schulischen und unterrichtlichen Projekten, Mitwirkung an einem Schulversuch, der Lehrplanentwicklung, Mitwirkung bei Fort- und Weiterbildung, Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung u.a. jede besondere Funktion im schulischen Bereich lässt Ihr Engagement über die reine Lehrertätigkeit hinaus erkennen.
Die Bedeutung solcher Tätigkeiten liegt nicht in der Quantität, sondern in den jeweiligen Erfahrungen mit Koordinations- und Führungsfunktionen. Besonders hilfreich kann auch die Teilnahme an Vorbereitungskursen für Schulleitungsaufgaben sein. Wichtig ist die Freude an der Gestaltung der Zusammenarbeit innerhalb des Kollegiums, aber auch die Bereitschaft, sich in besonderem Maße mit den vielfaltigen Herausforderungen des Schulleitungshandelns auseinanderzusetzen.
Die folgenden Ausführungen sollen Sie über die wichtigsten Abläufe eines solchen Auswahlverfahrens informieren. Diese Informationen wollen Transparenz schaffen, die Motivation für die Bewerbung um das angestrebte Amt erhöhen sowie Orientierung und Hilfe bieten.
Nach wie vor sind Frauen in Führungsfunktionen im Schulbereich unterrepräsentiert. Wir begrüßen es daher sehr, wenn sich Frauen verstärkt um Funktionsstellen bewerben. Diesbezüglich sei auch auf das „Mentoring-Programm für weibliche Führungsnachwuchskräfte in der Schule“ hingewiesen, welches durch das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz betreut wird.
Alle schulischen Funktionsstellen werden im Amtsblatt des fachlich zuständigen Ministeriums ausgeschrieben. Diese können auch im Internet auf unserer Homepage und der des fachlich zuständigen Ministeriums (www.bm.rlp.de) eingesehen werden.
Im Vorspann zu allen Stellenausschreibungen werden allgemeine wichtige Informationen gegeben, z.B. dass in der Regel eine Funktionsstelle auch in Teilzeitform wahrgenommen werden kann. Es empfiehlt sich, vor Abgabe einer Bewerbung ein Gespräch mit der zuständigen Schulfachreferentin / dem zuständigen Schulfachreferenten zu fuhren, um sich über allgemeine Fragen des Verfahrens und über die Anforderungen der angestrebten Stelle zu informieren. Die allgemeinen Stellen- und Anforderungsprofile für Funktionsstellen im Bereich Schulen wurden in den Amtsblättern Nr. 1/2005, 5/2006 und 3/2009 veröffentlicht und sind auch unter der o.g. Homepage des fachlich zuständigen Ministeriums zu finden. Bei der aktuellen Stellenausschreibung, für die Sie sich interessieren, ist im jeweiligen Amtsblatt angegeben, ob zu dieser Stellenausschreibung ein ergänzendes Stellen- und Anforderungsprofil vorliegt, das dann bei der Schule und auch bei der Schulaufsicht erhältlich bzw. in der elektronischen Fassung des Amtsblattes auf der Website des fachlich zuständigen Ministeriums einsehbar ist.
Die Auswahlentscheidung erfolgt verfassungsrechtlich unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG und § 2 Abs. 1 LbVO. Danach sind die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu Grunde zu legen.
Grundlage für die Auswahlentscheidung ist zunächst die aktuelle Dienstliche Beurteilung, die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung des Präsidenten, der Ministerin bzw. der Ministerpräsidentin nicht älter als zwei Jahre sein darf. Kann die Einhaltung der Zweijahresfrist nicht sichergestellt werden, muss der zuständige Referent oder die zuständige Referentin der ADD eine neue Dienstliche Beurteilung anfordern. Liegt eine statusrechtliche Veränderung (z.B. Beförderung) vor, muss auch innerhalb der Zweijahresfrist eine neue Beurteilung erstellt werden. Nach ständiger Rechtsprechung kann die Dienstliche Beurteilung in ihrer Gewichtung aber zurücktreten, wenn der zu vergebende Dienstposten spezielle Eignungsanforderungen stellt (Stellen- und Anforderungsprofil), die durch den Inhalt der Beurteilung nicht umfassend abgedeckt sind.
Dies ist bei Funktionsstellen im Schulbereich regelmäßig der Fall. Deshalb werden die Bewerberinnen und Bewerber einer funktionsbezogenen Überprüfung unterzogen. Diese geht über den Inhalt der Dienstlichen Beurteilung hinaus und hat zum Ziel, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das jeweils zu besetzende konkrete Amt festzustellen. Es handelt sich hierbei nicht um ein „drittes Staatsexamen”, bei dem umfängliche Theoriekenntnisse abgeprüft werden, sondern um die Feststellung der Eignung für die angestrebte Stelle anhand von am Schulleben orientierter Überprüfungsteile.
Das schulfachliche Überprüfungsverfahren wird eingeleitet durch das Eröffnungsgespräch, zu dem alle Bewerberinnen und Bewerber für die betreffende Stelle, die Schulleiterin / der Schulleiter der aufnehmenden Schule sowie die zu beteiligenden Gremienvertreter eingeladen werden.
Die funktionsbezogene Überprüfung setzt sich aus mehreren unterschiedlichen Bestandteilen zusammen:
Bei Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie deren ständiger Vertretung besteht die funktionsbezogene Überprüfung aus drei Teilen.
Dies sind in der Regel:
1. Beratungsgespräch nach Unterrichtsmitschau
2. Durchführung einer Dienstbesprechung bzw. Konferenz mit einem pädagogischen Thema
3. Kolloquium
Bei allen übrigen Stellen werden zwei Prüfungsteile durchgeführt.
Dies sind in der Regel:
1. Durchführung einer Dienstbesprechung bzw. Konferenz mit einem pädagogischen Thema
2. Kolloquium
In begründeten Ausnahmefallen können Änderungen in den Überprüfungsteilen vorgenommen werden.
In der Regel ist ein aktueller Unterrichtsbesuch nicht erforderlich, da die pädagogisch-unterrichtliche Kompetenz durch die Dienstliche Beurteilung festgestellt ist.
zu 1: Unterrichtsmitschau mit anschließender Beratung durch die Bewerberin / den Bewerber
Bei der Beratung ist von Bedeutung, inwieweit Sie eine Stunde angemessen einschätzen und – wichtiger noch – ein konstruktives Beratungsgespräch führen können. Die Unterrichtsmitschau findet in der Regel statt in einem Fach, für das Sie keine Fakultas haben.
zu 2: Durchführung einer Dienstbesprechung bzw. Konferenz zu einem pädagogischen Thema
Bei der Dienstbesprechung bzw. Konferenz sollen Sie eine Tagesordnung mit einem pädagogischen Schwerpunkt vorbereiten und die Leitung übernehmen. Eine angemessene Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Moderation, die Strukturierung und die Ergebnissicherung stehen im Vordergrund.
zu 3: Kolloquium
Das Kolloquium orientiert sich vor allem am Stellen- und Anforderungsprofil. In der Regel werden neben Ihrer Motivation für die Bewerbung auch aktuelle pädagogische und schulpolitische Entwicklungen der betroffenen Schulart angesprochen. Außerdem beinhaltet es Fragen der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung, sowie Ihre Vorstellungen über Möglichkeiten der Qualitätssicherung und -entwicklung. Fragestellungen aus den Verfahrensteilen „Unterrichtsmitschau mit anschließender Beratung“ und „Leitung einer Dienstbesprechung bzw. Konferenz“ werden anschließend im Gespräch vertieft.
Einbeziehung von Ergebnissen aus früheren Bewerbungsverfahren in das Auswahlverfahren
Sofern sich eine Lehrkraft gleichzeitig oder nacheinander um mehrere Stellen bewirbt, gilt die Regel, dass für eine Dauer von bis zu 18 Monaten auf bestimmte Elemente eines bereits durchgeführten Überprüfungsverfahrens zurückgegriffen werden kann, wenn es sich um vergleichbare Stellen handelt. Es ist Ihnen allerdings freigestellt, einzelne Teile oder das ganze Überprüfungsverfahren zu wiederholen. Ein erneutes oder ergänzendes Kolloquium ist im Hinblick auf das konkrete Stellen- und Anforderungsprofil immer erforderlich. Unter Beachtung der unterschiedlichen Stellen- und Anforderungsprofile kann es durchaus auch zu unterschiedlichen Eignungsfeststellungen kommen.
Mit allen Besetzungsverfahren für Funktionsstellen sind verschiedene Beteiligungsrechte, Benehmensherstellungsrechte oder Mitbestimmungsrechte verbunden und zwar für:
- Personalräte,
- Gleichstellungsbeauftragte,
- Schwerbehindertenvertretung,
- Schulträger und Schulausschuss und
- Schulleiterin / Schulleiter der Zielschule
Der Vertreterin / dem Vertreter des Personalrats werden die Bewerbungsunterlagen zur Kenntnis gegeben. Sollte eine Bewerberin / ein Bewerber wünschen, dass der Personalrat auch die Dienstliche Beurteilung zur Kenntnis erhält, so teilen Sie dies bitte bei der Bewerbung mit.
Von der Personalratsbeteiligung ausgenommen sind nach § 81 Landespersonalvertretungsgesetz die Stellen der Schulleiterinnen / Schulleiter und die der ständigen Vertreterinnen / Vertreter. Der zur Besetzung der Funktionsstelle vorgeschlagene Bewerber bzw. die zur Besetzung der Funktionsstelle vorgeschlagene Bewerberin hat nach der vorgenannten Vorschrift jedoch die Möglichkeit, die Mitbestimmung der Personalvertretung zu beantragen. Dies müsste ggf. mit der Bewerbung bzw. im Eröffnungsgespräch erfolgen.
Die Gleichstellungsbeauftragte für den Schulbereich wirkt bei allen Stellenbesetzungsverfahren mit. Sie wird von der Dienststelle über das Überprüfungsverfahren informiert und entscheidet in eigener Zuständigkeit über ihre Teilnahme an den einzelnen funktionsbezogenen Überprüfungen.
Ist eine schwerbehinderte Lehrkraft im Verfahren beteiligt, so ist die Schwerbehindertenvertretung zu den Überprüfungsverfahren aller Mitbewerberinnen und Mitbewerber grundsätzlich einzuladen, es sei denn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber lehnt die Beteiligung der Vertrauensperson vor Beginn des Verfahrens, also vor dem Eröffnungsgespräch, oder während des Verfahrens ausdrücklich gegenüber der zuständigen Schwerbehindertenvertretung schriftlich ab. In diesem Fall wird das schulische Fachreferat von der Schwerbehindertenvertretung informiert.
Für Schulleiterstellen ist außerdem eine „qualifizierte Benehmensherstellung” mit dem Schulausschuss und dem Schulträger vorzunehmen (vgl. dazu § 26 Abs. 5 SchuIG und § 48 Abs. 2, Satz 3 SchuIG); diese Gremien laden in der Regel die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein.
Die Leiterin / der Leiter (bei Abwesenheit deren Vertreter/-in / dessen Vertreter/-in) der Schule, an welcher die Stelle zu besetzen ist, kann an allen Überprüfungsteilen teilnehmen, soweit besondere Gründe dem nicht entgegenstehen. Das Ergebnis der funktionsbezogenen Überprüfung und die vorgesehene Personalentscheidung werden mit ihr / ihm erörtert; das Resultat der Erörterung wird protokolliert. Dies gilt nicht bei Nachbesetzung der eigenen Stelle.
Sie können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens aus persönlichen Gründen von Ihrer Bewerbung zurücktreten. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre zukünftigen Bewerbungen und deren Erfolgsaussichten.
Im Anschluss an das Überprüfungsverfahren erstellt das federführende Referat für jede Bewerberin / jeden Bewerber ein schulfachliches Gutachten, das eine Gesamteignung für die zu besetzende Stelle feststellt und nach einer vergleichenden Bewertung in einen Besetzungsvorschlag mündet. Über diesen entscheidet je nach Zuständigkeit die Präsidentin bzw. der Präsident der ADD, die Ministerin bzw. der Minister des fachlich zuständigen Ministeriums oder die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Nach einer dreiwöchigen Frist wird die vorgesehene Bewerberin / der vorgesehene Bewerber kommissarisch ernannt. Eine Beförderung, sofern diese mit der neuen Stelle verbunden ist, erfolgt nach einer erfolgreichen Erprobungszeit (zurzeit ein Jahr) (vgl. dazu LBG § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3). Voraussetzung für die Beförderung ist die Feststellung der Schulbehörde, dass Sie sich in der neuen Funktion bewährt haben.
Falls Sie für die angestrebte Stelle nicht ausgewählt wurden, wird Ihnen das Angebot gemacht, über die Überprüfungsergebnisse und künftigen Perspektiven mit der zuständigen Schulaufsichtsreferentin / dem zuständigen Schulaufsichtsreferenten ein Gespräch zu führen. Ziele des Gespräches sind die Herstellung von Transparenz sowie die Beratung im Hinblick auf weitere berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten.