Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Gerade wenn es um Gleichstellung geht, kommt der öffentlichen Verwaltung eine besondere Vorbild- und Vorreiterfunktion zu.
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), schafft nach wie vor die Grundlage für eine erfolgreiche Frauenförderung im öffentlichen Dienst und ist ein wichtiges Instrument zeitgemäßer Personalentwicklung.
Ziele sind die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts auszugleichen, insbesondere unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen von Frauen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und zu verhindern, sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst (§ 1 Ziff. 1 und 2 LGG).
Sowohl bei der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) als auch beim Ministerium für Bildung (BM) sind Gleichstellungsbeauftragte für den Schulbereich ernannt. Die Gleichstellungsbeauftragten bei der ADD stehen den Gleichstellungsbeauftragten an Schulen gerne als Ansprechpartnerinnen und zur Unterstützung ihrer Arbeit zur Verfügung. Sie unterstützen auf Anfrage auch die Arbeit der Regionalen Arbeitskreise bzw. die Neu-Einrichtung von Arbeitskreisen.
Die Gleichstellungsbeauftragten bei der ADD und im BM werden gemäß LGG bei allen Entscheidungen und Fragestellungen beteiligt, die in der Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungsebene liegen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Nach § 18 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 LGG muss in Dienststellen mit in der Regel mindestens 30 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin - mit ihrem jeweiligen Einverständnis - durch die Dienststellenleitung für vier Jahre bestellt werden. In Dienststellen mit in der Regel weniger als 30 Beschäftigten kann sie eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellen.
Anlässlich ihrer Bestellung sind der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin die Bestellungsschreiben im Original auszuhändigen; des Weiteren sind jeweils eine Kopie an das Referat 31 der ADD sowie an die Gleichstellungsbeauftragte für den Schulbereich im Ministerium für Bildung (BM) zu senden.
Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Veröffentlichungen
- Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vom 30.1.2015
- Handbuch zum LGG - Gesetzestext mit Erläuterungen
- Gleichstellungspläne und Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
- Gleichstellungsplan für den Schulbereich und die Studienseminare 2023 - 2029
- AGG-Wegweiser Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Mehrarbeit im Schuldienst
- Umfang der dienstlichen Verpflichtungen von Teilzeitlehrkräften (VV vom 02.03.1994)
- Aktuelles Inhaltsverzeichnis - Amtsblatt
Anträge und Hinweise
- Informationen und Hinweise für Gleichstellungsbeauftragte an Schulen
- Vordruck_ Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragen
- Hinweise zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten - Rundschreiben der ADD vom 22.02.2018
- Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im öffentlichen Dienst in RLP - Informationsblatt für Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter
- Beförderungsverfahren A 13 nach A 14 zum einheitlichen Beförderungstermin
- Infos zum öffentlichen Dienstrecht (Beamtenrecht)
Interessante Links
Termine für Gleichstellungsbeautragte
Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
Das Online-Lernangebot läuft auf der Basis von Moodle und kann jederzeit aufgerufen werden (Anmeldung für den Zugriff über PL-Nr. 24Z0290005).
Der Selbstlernkurs erläutert die besondere Rolle der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin und vermittelt einen Überblick über die Rechte und Pflichten, die mit diesem Amt verbunden sind. Grundlage der Ausführungen ist das Landesgleichstellungsgesetz des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Kontaktseminar für Gleichstellungsbeauftragte
In diesem Seminar erhalten Sie grundsätzliche Informationen zu dem aktuellen Landesgleichstellungsgesetz und zu den Rechten und Pflichten, die mit dem Amt verbunden sind. Gemeinsam sollen Ideen und konkrete Handlungsstrategien entwickelt werden, um Maßnahmen zur Gleichstellung an der Schule umzusetzen. Dieses Seminar richtet sich zum einen an neu bestellte Gleichstellungsbeauftragte; Zum anderen dient es auch dem Austausch für Gleichstellungsbeauftragte, die schon länger im Amt sind. Ein Ziel ist damit auch die Netzwerkbildung zur gegenseitigen Unterstützung.
Präsenz-Seminar am 19.11.2024 von 09:30 – 16:30 Uhr im Pädagogischen Landesinstitut Trier (Anmeldung über eVewa unter PL-Nr. 24Z0610001).
Regionale Arbeitskreise für Gleichstellungsbeauftragte
Diese virtuellen Netzwerktreffen geben Einblicke aus der Praxis, die genutzt werden können, um eigene Handlungsspielräume in der Funktion als Gleichstellungsbeauftragte zu erkennen.
Ein weiteres Ziel ist die Netzwerkbildung zur gegenseitigen Unterstützung.
Für dieses Schuljahr haben wir uns entschieden, die Online Arbeitskreise für alle Regionen zu öffnen und über das Schuljahr zu verteilen.
Termine folgen im Herbst.
Die Anmeldung ist ab November 2024 bei Fortbildung Online unter den angegebenen PL-Nummern möglich.
Zu unseren Veranstaltungen können Sie sich anmelden über Fortbildung Online
(Freitextsuche: PL-Nr. eingeben oder für weitere Angebote Gleichstellung)
Ansprechpartnerin:
Melanie Holdermann
E-Mail: melanie.holdermann(at)pl.rlp.de
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Termine im Bereich Frauen und Führung
24Z0040002 3./4.12.2024 Frauen.Fokus.Führung
24Z0040004 27.11.24 online 14:00 - 15:30 Uhr Netzwerkfrauen
Ansprechpartnerin:
Judith Krollmann-Nöth
E-Mail: judith.krollmann-noeth(at)zfs.bildung-rp.de
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite Pädagogischen Landesinstitutes (Zentrum für Schulleitung und Personalführung) unter dem Arbeitsbereich Frauen und Führung/Gleichstellung.
Kontakt
Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Abteilung 2 Schulleitung und Schulentwicklung
Referat 2.03 Zentrum für Schulleitung und Personalführung
Steinkaut 3
55543 Bad Kreuznach
E-Mail: zfs(at)pl.rlp.de
Die GFMK ist die Konferenz der in den Ländern zuständigen Fachministerinnen und -ministern, -senatorinnen und -senatoren, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt. Sie beschließt Vorschläge zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, die darauf abzielen, bestehende Benachteiligungen von Frauen abzubauen. In der Regel finden die Fachkonferenzen einmal jährlich statt. Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln seit dem Gründungsjahr 1991 jährlich unter den Ländern.
In diesem Jahr hat das Land Brandenburg den Vorsitz und die Geschäftsführung für die 33. GFMK inne.
Die Vorkonferenz fand am 27. April und 28. April 2023 statt, die Hauptkonferenz am 15. Juni und am 16. Juni 2023.
Die diesjährige Vorsitzende ist Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Der Schwerpunkt der diesjährigen 33. GFMK liegt auf dem Thema „Gleichberechtigte Teilhabe“. So sollen Bereiche und Ursachen weiblicher Unterrepräsentanz auf entscheidungsrelevanten Ebenen thematisiert und speziell die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen fokussiert werden.
Alle weiteren Informationen, Beschlüsse, Pressemitteilungen u.a. finden Sie auf der Webseite der GFMK.
Der Girls'Day fand am 25. April 2024 statt.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite Landeskoordinierungsstelle für den Girls‘Day Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten:
Kontakt
Ministerium für Bildung
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Nadja Nikolaus
Tel: +49(6131) 16-0
gleichstellung(at)bm.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Bereich Trier
Kornmarkt 6
54290 Trier
Renate Hemmersbach
Tel: +49(651) 9494-209
Renate.Hemmersbach(at)add.rlp.de
Bereich Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17-19
56073 Koblenz
Iris Stukemeier
Tel: +49(261) 20546-13403
Iris.Stukemeier(at)add.rlp.de
Bereich Neustadt a.d.W.
Le Quartier-Hornbach 19
67433 Neustadt a.d.W.
N.N.