Legehennen und Eierpackstellen
Die ADD ist für die Umsetzung des Legehennenbetriebsregistergesetzes zuständig.
Nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz müssen sich Betriebe registrieren lassen, die
- mehr als 350 Hühner haben und
- die Eier auf Märkten verkaufen oder an Wiederverkäufer liefern.
Eine freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich.
Im Rahmen der Legehennenregistrierung überprüft die ADD, ob die Ställe für die Legehennen den Anforderungen genügen, die in der Richtlinie 1999/74 EG festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Größe und die Stalleinrichtung.
Gemäß VO (EU) 2023/2466 Art. 5 führen die Erzeuger Register über:
- den Tag des Aufstallens, das Alter beim Aufstallen und die Anzahl der Legehennen,
- den Tag und die Anzahl der geschlachteten Legehennen,
- die tägliche Eiererzeugung,
- die Anzahl oder das Gewicht der pro Tag verkauften oder auf andere Weise gelieferten Eier,
- Name und Anschrift der Käufer
Falls die Art Fütterung in der Kennzeichnung angegeben wird, müssen zusätzliche Aufzeichnungen erfolgen.
Gemäß VO (EU) 2023/2466 Art. 5 werden die Eier in der Produktionsstätte mit dem Erzeugercode gekennzeichnet.
Produktionsstätte: eine gemäß der Richtlinie 2002/4/EG der Kommission (12) registrierter Legehennenbetrieb.
Voraussetzung für das Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen ist die Zulassung als Packstelle. Für die Zulassung der Packstellen ist die ADD zuständig.
Die technische Voraussetzungen für die Zulassung einer Packstelle sind in Artikel 3 der VO (EU) 2023/2466 geregelt.
Hierzu gehören u.a. das Vorhandensein einer Durchleuchtungsanlage, eines Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe, einer Anlage zum Sortieren nach Gewichtsklassen und eines Gerätes zum Kennzeichnen von Eiern.
Gemäß VO (EU) 2023/2466 Art. 7 zeichnen Packstellen nach Haltungsart auf:
- die an sie gelieferten Mengen nicht sortierter Eier, aufgeschlüsselt nach Erzeugern unter Angabe von Namen, Anschrift und Erzeugercode sowie Legedatum oder –periode
- nach Sortierung der Eier die Mengen, aifgeschlüsselt nach Güte- und Gewichtsklassen
- die von anderen Packstellen erhaltenen Mengen sortiereter Eier, einschließlich des Codes dieser Packstellen und des Mindesthaltbarkeitsdatums
- die an andere Packstellen gelieferte Mengen nicht sortierter Eier, aufgeschlüsselt nach Erzeugern, einschließlich des Codes dieser Packstellen und des Legedatums oder der Legeperiode
- Anzahl und/oder Gewicht der gelieferten Eier, aufgeschlüsselt nach Güte- und Gewichtsklasse, Verpackungsdatum für die Eier der Klasse B oder Mindesthaltbarkeitsdatum für die Eier der Klasse A sowie nach Käufern unter Angabe von deren Name und Anschrift
Die Aufzeichnungen müssen wöchentlich aktualisiert werden.
Falls die Art Fütterung in der Kennzeichnung angegeben wird, müssen die Aufzeichnungen für diese Eier getrennt erfolgen.
Antrag auf Registrierung eines Legehennenbetriebes
Anlage zum Antrag für einen Öko-Betrieb
Leitlinie Auslaufbeschränkungen
Antrag auf Packstellenzulassung
Bestätigung der Kreisverwaltung für Packstellen
Hinweise zum Eierhandel auf öffentlichen Märkten
Merkblatt für die Packstellenzulassung
Informationen zum Datenschutz - Legehennenbetriebsregistrierung
Kontakt
Referent
Jan Görgen
Tel: +49(651) 9494-632
Janna Berchner (Verwaltung)
Tel: +49(651) 9494-546
Bereich Eifel, Hunsrück, Mosel
Alfons Hansen
Tel: +49(651) 9494-573
Bereich Koblenz, Westerwald
Frank Busenkell
Tel: +49(261) 20546-13675
Bereich Rheinhessen-Pfalz
Carmen Jakobs-Lang
Tel: +49(6321) 99-2042
Ernst Stauch
Tel. +49(6321) 99-2493