Fleisch

Im Sachgebiet "Fleisch" überwachen die Mitarbeiter der Agraraufsicht unter Anderem

  • die Einhaltung des Fleischgesetzes und
  • seiner Durchführungsverordnungen

In den Schlachtbetrieben des Landes wird

  • die Schnittführung,
  • die Gewichtsfeststellung und
  • die Einstufung in Handelskassen überprüft,
  • ebenso wird geprüft ob die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen oder Schafen korrekt mit den Lieferanten abgerechnet und 
  • der Behörde die tatsächlichen Preise gemeldet werden (1. Fleischgesetzdurchführungsverordnung)

In den größeren, meldepflichtigen Schlachtbetrieben des Landes sind von der ADD zugelassene Klassifizierer im Einsatz.

Die Ausbildung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer entsprechend der 2. Fleischgesetzdurchführungsverordnung obliegt der ADD.

Den Klassifizierern obliegt unter Aufsicht der ADD

  • die Überwachung der Schnittführung,
  • die korrekte Verwiegung der angelieferten Schlachttierkörper und
  • deren neutrale und sachgerechte Einstufung in Handelsklassen.

Diese Schlachtwertermittlung geschieht in Anwendung der geltenden Handelsklassenvorschriften für

  • Rinder,
  • Schweine und
  • Schafe.

Kontakt

Referent
Jan Görgen
Tel: +49(651) 9494-632

Janna Berchner (Verwaltung)
Tel: +49(651) 9494-546

Kaspar Portz
Tel: +49(651) 9494-588

Markus Franzen
Tel: +49(1522) - 8848984