Fleisch
Im Sachgebiet "Fleisch" überwachen die Mitarbeiter der Agraraufsicht unter Anderem
- die Einhaltung des Fleischgesetzes und
- seiner Durchführungsverordnungen
In den Schlachtbetrieben des Landes wird
- die Schnittführung,
- die Gewichtsfeststellung und
- die Einstufung in Handelskassen überprüft,
- ebenso wird geprüft ob die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen oder Schafen korrekt mit den Lieferanten abgerechnet und
- der Behörde die tatsächlichen Preise gemeldet werden (1. Fleischgesetzdurchführungsverordnung)
In den größeren, meldepflichtigen Schlachtbetrieben des Landes sind von der ADD zugelassene Klassifizierer im Einsatz.
Die Ausbildung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer entsprechend der 2. Fleischgesetzdurchführungsverordnung obliegt der ADD.
Den Klassifizierern obliegt unter Aufsicht der ADD
- die Überwachung der Schnittführung,
- die korrekte Verwiegung der angelieferten Schlachttierkörper und
- deren neutrale und sachgerechte Einstufung in Handelsklassen.
Diese Schlachtwertermittlung geschieht in Anwendung der geltenden Handelsklassenvorschriften für
- Rinder,
- Schweine und
- Schafe.
Landesverordnungen über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Fleischwirtschaft
Fleischgesetz mit Durchführungsverordnung
Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung
Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper
Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper
Verordnung (EG) Nr. 566/2008 vom 18. Juni 2008
Verordnung (EG) Nr. 1249/2008 vom 10. Dezember 2008
Kontakt
Referent
Jan Görgen
Tel: +49(651) 9494-632
Janna Berchner (Verwaltung)
Tel: +49(651) 9494-546
Markus Franzen
Tel: +49(1522) - 8848984
Andreas Schweizer
Tel: +49(651) 9494-282