Gewerberecht

Als zentrales Gesetz des Wirtschaftsverwaltungsrechts gibt die Gewerbeordnung (GewO) für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Ordnungsrahmen vor. Die GewO ist zugleich eine wichtige Grundlage für die öffentlich-rechtliche Gewerbeüberwachung.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit. Kein Gewerbe sind die Urproduktion, freie Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Derjenige der in Deutschland ein Gewerbe aufbauen oder ausüben möchte, muss dies bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. 

Die Gewerbeordnung (GewO) regelt unter anderem

  • die Gewerbeanzeigepflicht
  • die erlaubnispflichtigen Gewerbe, wie das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler, Darlehensvermittler, Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Bauträger und Baubetreuer, das Pfandleihgewerbe, das Versteigerergewerbe, und den Betrieb von Spielhallen
  • die überwachungsbedürftigen Gewerbe, wie zum Beispiel Reisebüros, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Edelmetallen, Edelsteinen und Schmuck sowie Ehe- und Partnerschaftsvermittlungsinstitute
  • das Reisegewerbe
  • die Festsetzung von Märkten und Messen
  • die Gewerbeuntersagung.

Die ADD ist im Gewerberecht tätig als Fachaufsichtsbehörde über die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte in Rheinland-Pfalz.

Hinweis
Bis zum 1. Juni 2019 soll durch Vorgabe im Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2456) ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern. Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten. 

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz als zentraler Ansprechpartner für alle Gewerbebehörden (§ 34a-Behörden) in Rheinland-Pfalz benannt. Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Aufbau des Bewacherregisters senden Sie bitte an bewacherregister(at)add.rlp.de.

Kontakt

Julia Laudes
Tel: +49(651) 9494-478
Julia.Laudes(at)add.rlp.de

Weitere Informationen

Infos zum Bewacherregister finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie