Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 ein Interessensbekundungsverfahren zur temporären Steigerung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete auf regionaler und lokaler Ebene gestartet. 

Aus dem AMIF können Mittel – in Form einer temporären Nothilfe – zur Verfügung gestellt werden, um den Schwierigkeiten auf kommunaler Ebene zu begegnen, indem eine finanzielle Unterstützung zur Steigerung der Unterbringungskapazitäten (z. B. für Geflüchtete aus der Ukraine) angeboten wird.

Bundesweit stehen Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR zur Verfügung. Die Länder sind aufgerufen, bei den Kommunen anzufragen und deren Meldungen gebündelt zu sammeln und bis spätestens 29.9.2023 an das BAMF weiterzuleiten.

Sollten Sie Mittel aus dem AMIF in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte die Informationen im Anhang und lassen Sie uns bitte bis zum 22.09.2023 folgende Unterlagen unterschrieben und gestempelt zukommen:

  • Rückmeldeformular Kommunen (Excel-Dokument)
  • Überlastungsbescheinigung
  • Kofinanzierungsbestätigung

Bitte senden Sie die ausgefüllten, unterschriebenen und eingescannten Unterlagen per E-Mail an:

Fluchtaufnahmekapazitaeten_AMIF(at)mffki.rlp.de .

Unterlagen von kreisangehörigen Gemeinden sind über die Kreisverwaltung vorzulegen.