Wirtschaftssicherstellung

Zuständigkeit der ADD Trier nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz und dem Energie-sicherungsgesetz

Als obere Landesbehörde übernimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier wichtige Aufgaben im Bereich der staatlichen Vorsorge für Krisenlagen und Notfälle. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG) und dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG).

 

Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG)

Das WiSiG dient der Vorbereitung auf eine gesamtwirtschaftliche Störung im Verteidigungs- oder Spannungsfall. Ziel ist es, die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebens- und verteidigungswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.

Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

Das EnSiG ermöglicht durch staatliche Eingriffe die Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Insbesondere in Krisen, die durch Lieferengpässe, geopolitische Konflikte oder andere außergewöhnliche Umstände verursacht werden, können derartige Maßnahmen notwendig werden.

Kontakt

Für weitere Informationen oder konkrete Anfragen im Zusammenhang mit den Aufgaben der ADD Trier nach dem WiSiG und dem EnSiG steht Ihnen unser Fachreferat gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter:

KriVo(at)add.rlp.de