Wassersicherstellung
Das Wassersicherstellungsgesetz dient der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Falle der zivilen Verteidigung. Dazu werden Maßnahmen zur Vorsorge einer unterbrechungsfreien Notversorgung mit Trinkwasser durch die Kommunen und die Wasserversorgungsunternehmen geplant und umgesetzt.
Beispiele für derartige Handlungsmöglichkeiten sind der Bau und der Betrieb von Notbrunnen, das Verlegen von Verbundleitungen zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen und die Beschaffung von Systemen zum mobilen Trinkwassertransport und -verteilung.
Das Ziel der Wassersicherstellung besteht darin, die Bevölkerung, die Streitkräfte und die kritische Infrastruktur zu schützen und mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen.
Der Bund fördert solche Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Mittel können über die ADD beantragt werden. Die Voraussetzung dazu ist die Erstellung eines Konzeptes zur Trinkwassernotversorgung auf Grundlage einer vorangegangenen Risikoanalyse.
Weitere Informationen zur Planung der Notversorgung mit Trinkwasser finden Sie auch unter:
https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/Sektoren-Branchen/Wasser/Wassersicherstellung/wassersicherstellung_node.html