Allgemein

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist, neben den Landkreisen als untere Kommunalaufsichtsbehörden für den kreisangehörigen Raum, als obere Kommunalaufsichtsbehörde zuständig für die Wahlprüfung gemäß §§ 48 ff. Kommunalwahlgesetz. Weitere Informationen rund um das Thema „Wahlen“ erhalten Sie unter www.kommunalwahl-rlp.de.

Hinweis:
Neben den durch das Kommunalwahlgesetz und den durch Rechtsverordnung nach § 76 Kommunalwahlgesetz übertragenen Aufgaben berät der Landeswahlleiter die zuständigen Aufsichtsbehörden und die Landesverbände der Gemeinden und Städte sowie der Landkreise bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Er stellt darüber hinaus das Gesamtergebnis für das Land fest und macht die Gesamtergebnisse öffentlich bekannt. (vgl. § 1 Abs. 3 Kommunalwahlordnung)
Anfragen jeglicher Art richten Sie demnach bitte zunächst an die jeweilige Gemeindeverwaltung oder an die zuständige Aufsichtsbehörde (für den kreisangehörigen Raum  jeweilige Kreisverwaltung -  für Landkreise, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte  Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion).

Zusätzlich:

 

Kommunalwahlrecht

Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Der nächste Wahltermin ist der 9. Juni 2024. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Ortsbeirats, der Orts- Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage und wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. die Stadtbürgermeisterinnen und Stadtbürgermeister; zudem wird der Bezirkstag Pfalz gewählt. Kommunen, in denen die Amtszeit von hauptamtlichen Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten endet, legen die Wahltermine für diese Direktwahlen ebenfalls auf den Tag der allgemeinen Kommunalwahlen, wenn die gesetzlichen Fristen das zulassen. Die Kommunalwahlen finden gemeinsam mit der Europawahl statt.

Das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 24. Mai 2023 ist mit Verkündung im GVBl. Nr. 10 vom 31.05.2023 in Kraft getreten. Die Änderungen bzgl. Gestaltung des Stimmzettels bei Direktwahlen undder Wahl zum Bezirkstag sind am 01.08.2023 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen können Sie unten nachlesen.

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Kontakt

Dr. Sabrina Müller
Tel.: +49(651) 9494-876

Lucas Herbeck
Tel.: +49(651) 9494-622
 

E-Mail: kommunalwahl(at)add.rlp.de