Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Behördenfahrzeugs
Sie haben einen Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Polizeifahrzeugs oder einem Fahrzeug einer anderen rheinland-pfälzischen Behörde erlitten und möchten nun Schadenersatzansprüche (Sachschaden und/oder Körperschaden) geltend machen?
Bitte füllen Sie den Antrag
Schadenmeldung für Fahrzeugschäden aus.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Fotos der Beschädigung
- Kostenvoranschlag für eine Reparatur
- Sollten die Reparaturkosten 2.000,00 EUR übersteigen, ist grundsätzlich die Erstellung eines Sachverständigengutachtens notwendig. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung.
- Welche Polizeidienststelle hat den Unfall aufgenommen (inkl. Aktenzeichen)?
Nach Eingang Ihres Antrags setzen wir uns mit der Polizei in Verbindung. Wird der Unfallhergang und die Beschädigung bestätigt, prüfen wir die Haftung.