Zulassung von Neoniktoinoiden für Zuckerrübensaatgut
Zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in der Kultur Zuckerrübe wurde mit Zulassungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 22.12.2020 die Behandlung von Zuckerrübensaatgut mit dem Pflanzenschutzmittel „Cruiser 600 FS“ mit dem Wirkstoff „Thiamethoxam“ vom 01. Januar 2021 bis 30. April 2021 unter den dort zugelassenen Bedingungen genehmigt.
Mit der Genehmigung kann nun entsprechend behandeltes Saatgut auf rund 12.500 ha in den besonders stark vom Vergilbungsvirus befallenen Gebieten in Rheinhessen (5.000 ha), der Pfalz (6.000 ha) und im Norden des Landes im Maifeld und in der Grafschaft (1.500 ha) eingesetzt werden, um die Zuckerrüben wirkungsvoll vor dem durch Blattläuse verursachten Befall mit Viren zu schützen und damit Flächenbehandlungen deutlich zu reduzieren. Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 für 120 Tage erteilt.
Die Abgabe des gebeizten Saatgutes darf für Starkbefallsgebiete in Rheinland Pfalz ausschließlich über die Zuckerfabrik Pfeifer & Langen in Euskirchen, die Grafschafter Krautfabrik und über die Zuckerfabrik Offstein der Südzucker AG bis spätestens zum 30. April 2021 an die Anbauer erfolgen. Die vorgenannten Zuckerrüben verarbeitenden Betriebe dürfen das mit dem Wirkstoff Thiamethoxam behandelte Saatgut nur an solche landwirtschaftlichen Betriebe abgeben, die in einem in der Zulassung genannten Gebiet (Norden: Maifeld, Grafschaft, Süden: Rheinhessen, Pfalz) liegen und mit denen sie einen Anbauvertrag abgeschlossen haben.
Eine Aussaat in Naturschutzgebieten ist verboten.
Die Zulassung wurde verbunden mit der Maßgabe, dass die Aussaat des behandelten Saatgutes nur unter Kontrolle der zuständigen Behörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier) und unter Beachtung der hierzu erlassenen Allgemeinverfügung nach § 8 PflSchG erfolgen darf.