Wahl- und Pflichtschulbereiche (Berufsbildende Schulen)

Die unterschiedlichen Schulformen der Berufsbildenden Schulen teilen sich in Wahl- und Pflichtschulbereiche. Schüler:innen, die die Schule ohne Abschluss oder mit dem Hauptschulabschluss (Berufsreife) verlassen oder sich in einer Erstausbildung befinden, sind grundsätzlich schulbesuchspflichtig. Der Pflichtschulbereich umfasst die Berufsschule (während der dualen Ausbildung), das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die Berufsfachschule I (BF I). Aufgrund ihres Wohnortes ist es den Schülern in diesen Bildungsgängen nicht immer möglich, die zuständige Berufsbildende Schule zu erreichen. Die folgenden Anträge bieten die Möglichkeit, einen notwendigen Schulwechsel an der zuständigen Berufsschule zu beantragen. Eine Ausnahme bildet hier die Beschulung im Blockunterricht der Länderübergreifenden Fachklassen für Auszubildende in Splitterberufen.

Kontakt

Trier
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Koblenz
Stefanie Preek
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Neustadt a.d.W.
Benno Simon
Tel: +49(6321) 99-2308