Wahl- und Pflichtschulbereiche (Berufsbildende Schulen)
Die unterschiedlichen Schulformen der Berufsbildenden Schulen teilen sich in Wahl- und Pflichtschulbereiche. Schüler:innen, die die Schule ohne Abschluss oder mit dem Hauptschulabschluss (Berufsreife) verlassen oder sich in einer Erstausbildung befinden, sind grundsätzlich schulbesuchspflichtig. Der Pflichtschulbereich umfasst die Berufsschule (während der dualen Ausbildung), das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die Berufsfachschule I (BF I). Aufgrund ihres Wohnortes ist es den Schülern in diesen Bildungsgängen nicht immer möglich, die zuständige Berufsbildende Schule zu erreichen. Die folgenden Anträge bieten die Möglichkeit, einen notwendigen Schulwechsel an der zuständigen Berufsschule zu beantragen. Eine Ausnahme bildet hier die Beschulung im Blockunterricht der Länderübergreifenden Fachklassen für Auszubildende in Splitterberufen.
Merkblatt zum Antrag auf Zuweisung (Schulwechsel) an eine andere als die zuständige Berufsschule
(bitte aufmerksam lesen ob ein Schulwechsel an eine andere als die zuständige Berufsbildende Schule möglich ist)
Kontakt
Trier
Marcus Schneider
Tel: +49(651) 9494-316
Maria-Luise Kebig
Tel: +49(651) 9494-398
Koblenz
Iris Stukemeier
Tel: +49(261) 20546-13403
Stefanie Preek
Tel: 49 (261) 20546-13501
Neustadt a.d.W.
Miguel Rupprecht
Tel: +49(6321) 99-2308