Betreuungsangebot an Grundschulen
In den Grundschulen des Landes können bei Bedarf unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet werden. Das Angebot ist freiwillig.
Anträge und Informationen
Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 1. August 2014 (9413 B – 51 134/31 (1)) Bezug:
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 23. November 2001 (GAmtsbl. 2002 S. 5)
Musterbetreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen
Erklärungen und Handreichungen zum Antrag
Antrag auf Neueinrichtung von Betreuungsangeboten
Kontakt
Laura Binz
Tel: +49(651) 9494-889
Dirk Burdjak
Tel: +49 (651) 9494-356