Hufbeschlagrecht
Der Beschlag von Hufen und Klauen ist eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied/in erfordert.
Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren. Insofern werden damit auch die Belange des Tierschutzes beachtet.
Zuständigkeiten der ADD
- Anerkennung der Einführungslehrgänge unter Vergabe einer Anerkennungs-Nummer
- Errichtung der Prüfungsausschüsse für die Prüfung zum Hufbeschlagschmied/in und zum Hufbeschlaglehrschmied/in
- Zulassung zur Prüfung, einschließlich Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall und Prüfungsvorbereitung
- Aufsicht über die Prüfungsausschüsse
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/in
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschule
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Hufbeschlaggesetz
Kontakt
Birgit Lutgen-Hardt
Tel: +49(651) 9494-510
Birgit.Lutgen-Hardt(at)add.rlp.de