Hufbeschlagrecht

Der Beschlag von Hufen und Klauen ist eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied/in erfordert.

Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren. Insofern werden damit auch die Belange des Tierschutzes beachtet.

Zuständigkeiten der ADD

  • Anerkennung der Einführungslehrgänge unter Vergabe einer Anerkennungs-Nummer
  • Errichtung der Prüfungsausschüsse für die Prüfung zum Hufbeschlagschmied/in und zum Hufbeschlaglehrschmied/in
  • Zulassung zur Prüfung, einschließlich Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall und Prüfungsvorbereitung
  • Aufsicht über die Prüfungsausschüsse
  • Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in
  • Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/in
  • Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschule
  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Hufbeschlaggesetz