Zentralstellen der Jugendwerke

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) unterstützt Schülerbegegnungen in Gruppen (u.a. mit einem Programm- oder Reisekostenzuschuss) oder in Spezialprogrammen (individueller Schüleraustausch, Praktika, Gedenkstättenfahrten, Projekte im Drittland). 

Informationen zu den aktuellen Programmen finden Sie auch auf der Internetseite des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW).

Die ADD ist als rheinland-pfälzische Zentralstelle Ihr Ansprechpartner und übernimmt die Beratung für Schulen sowie die Prüfung und Weiterleitung der Anträge. 
 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für 2025!
Frist/Antragsstellung

Für die Beantragung des Zuschusses einer Maßnahme kann die deutsche Schule bis zum 15.11. des jeweiligen Vorjahres eine formlose Voranzeige an die Zentralstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier stellen.
Die Voranzeige ist unverbindlich und es bedarf weiterhin der Antragstellung beim DPJW über die Plattform OASE: Elektronische Antragstellung OASE / Elektroniczna rejestracja wniosków OASE (dpjw.org)
Der gemeinsame Antrag ist bei der Zentralstelle des Deutsch-Polnischen Jugendwerks in Trier einzureichen. 

Besondere Förderkriterien für das Jahr 2025 

Bis zum 31.03.2025 müssen die Zentralstellen alle vollständigen und geprüften Anträge für 2025 in einem Sammelantrag an das DPJW übermitteln.
Wir bitten daher um Antragstellung bis zum 14.03.2025., damit wir die Anträge prüfen und ggf. notwendige Unterlagen nachfordern können.
Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden auf eine Warteliste aufgenommen. 

Bitte unabhängig davon die allgemeine Antragsfrist beachten: der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem Projektbeginn beim DPJW oder der Zentralstelle eingereicht werden. Der Antrag kann ausschließlich über das Portal OASE gestellt werden.
Wenn der Antrag nach diesem Termin (auch nur einen Tag später) eingeht, wird er aus formalen Gründen abgelehnt.  

Anträge in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.

Das DPJW empfiehlt ausdrücklich, den Antrag gemeinsam mit dem Partner einzureichen, indem beide Finanzpläne (des Gastgebers und des Gastes) ausgefüllt und ein einziger Antrag unterschrieben wird. Hier muss unbedingt auch die Unterschrift Ihres polnischen Projektpartners erfolgen!
Die korrekt ausgefüllte Seite mit den Unterschriften muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags eingereicht werden.  
Wenn die Partner ihre Antragsteile getrennt und zu unterschiedlichen Zeiten einreichen, kann es dazu kommen, dass eine der Seiten eine Förderung für das Projekt erhält, da der Antrag fristgerecht eingereicht wurde, während die andere keine Förderung erhält, weil die Frist nicht eingehalten wurde oder die finanziellen Mittel erschöpft sind. 

Es ist auf eine ausgewogene Teilnehmeranzahl zu achten, dies gilt für den Antrag und die Festsetzung.
Die Anzahl der Teilnehmenden aus beiden Ländern muss ausgewogen sein und darf im Antrag oder bei der Abrechnung das Verhältnis 2:3 nicht überschreiten.
Ein größeres Ungleichgewicht kann zur Ablehnung des Antrags aus formalen Gründen führen.

Wenn die Partner mehrere Treffen in einem Kalenderjahr durchführen, sollte ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der in Deutschland und in Polen durchgeführten Projekte sowie deren Dauer gewahrt werden.
Wird dieses Gleichgewicht nicht eingehalten, kann das DPJW die Förderung weiterer Projekte im selben Jahr verweigern. 
Sollten die Projekte im Partnerland über Erasmus+ finanziert werden, ist ggf. nach Antragstellung für Projekte im eigenen Land darauf hinzuweisen.

Der maximale Förderbetrag (berechnet nach den Fördersätzen des Jahres 2025) für ein Projekt beträgt 25.000 EUR für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 PLN für Projekte, die in Polen durchgeführt werden.
Dies gilt für Anträge für Jugendbegegnungen, besondere Förderprogramme sowie Programme für aktive Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (sogenannte Fachprogramme).

Vor- oder Nachbereitungstreffen des Projektteams: Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern beantragen.
Das DPJW kann maximal zwei Programmtage fördern. Zur Vor- oder Nachbereitung des Projekts empfehlen wir auch ein Online-Treffen.  

In 2025 werden keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land gefördert. Es wird empfohlen, diese online oder aus eigenen Mitteln durchzuführen. 

Eine Antragstellung für 2025 ist bereits möglich, bitte beachten Sie auch hier die Frist von 3 Monaten vor Projektbeginn!

Die Frist für die Anträge zu den Programmen „Wege zur Erinnerung“ und „Experiment Austausch“ ist der 31.01.2025.

Alle Infos zu den Förderkriterien sowie die Fördersätze für 2025 werden auf der Homepage des DPJW laufend aktualisiert.
Sie können diese unter folgendem Link aufrufen: Förderkriterien 2025 - PNWM (dpjw.org).

Verwendungsnachweis/Abrechnung
Bis spätestens einen Monat nach Durchführung des Projektes ist der sog. Verwendungsnachweis zu erstellen und zur endgültigen Abrechnung der Zentralstelle vorzulegen. Dieser Verwendungsnachweis besteht aus: 

  • Sachbericht nach Deutsch-Polnischem Jugendwerk-Muster
     
  • Sammelliste der Projektteilnehmenden nach Deutsch-Polnischem Jugendwerk-Muster
    (Diese Liste füllt der Projektorganisator anhand der von den deutschen und polnischen Teilnehmern einschl. Leitungsteam ausgefüllten „Teilnahmebestätigungen“ aus; Teilnahmebestätigungen nach dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk-Muster * verbleiben beim Gastgeber und können zu Prüfzwecken angefordert werden)
     
  • Durchgeführtes Programm nach Deutsch-Polnischem Jugendwerk-Muster*
     
  • Tabellarische Aufstellung aller Ausgaben (der Programm- bzw. Reisekosten) und Einnahmen (Eigen- und Drittmittel)
     
  • Rechnungsbelege in Kopie für Programmkosten (Unterkunft) sowie Reisekosten (Fahrtkostennachweis Bahn/Bus/Flug)

    *Dafür sind die offiziellen Vordrucke des Deutsch-Polnischen Jugendwerks zu verwenden. Diese können auf der Internetseite des Deutsch-Polnischen Jugendwerks heruntergeladen werden.

    Nach Prüfung der o.g. Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Zuschuss festgesetzt und an Sie überwiesen.

 

Hinweis
Wir bitten alle Antragsteller, die bei Erasmus+ akkreditiert sind, vor Antragstellung beim DPJW ihre Erasmus+-Fördermittel zu prüfen.

Das DFJW fördert Schülerbegegnungen in Gruppen am Ort des Partners in Frankreich mit einem Zuschuss zu den Fahrtkosten. 

Der Austausch zwischen einer deutschen und einer französischen Schule erfolgt in der Regel mit Unterbringung in den Gastfamilien. 

Die ADD ist als rheinland-pfälzische Zentralstelle Ihr Ansprechpartner und übernimmt die Beratung für Schulen sowie die Prüfung und Weiterleitung der Anträge an das DFJW.

Wir bitten alle Antragssteller, die bei Erasmus+ akkreditiert sind, vor Antragstellung beim DPJW ihre Erasmus+ Fördermittel zu prüfen.

Frist/Antragsstellung
Der Antrag muss spätestens bis zum 15.11. des Vorjahres auf der Online-Plattform des DFJWs hochgeladen werden. Anträge in Papierform werden nicht mehr akzeptiert!

Die Eingabe des Antrags erfolgt über den folgenden Link Deutsch-Französisches Jugendwerk

Die folgenden Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • pädagogisches Projekt (Vorgaben der im Anhang beigefügten Datei entnehmen)
  • vorläufiges Programm,
  • Vordruck „Antrag“ mit Unterschrift der Schulleitung (bei dem Vordruck handelt es sich um eine automatisch generierte Seite der Online-Plattform, die zum Ausdruck zur Verfügung steht).

Auf dem Programm sollen die gemeinsamen Aktivitäten der beiden Gruppen hervorgehoben sein (in fett oder unterstrichen). Dies wird es erlauben, die gemeinsamen Programmteile quantitativ besser zu erfassen.
Die Tendenz ist, die Unterbringung in Jugendherbergen statt in Gastfamilien zu organisieren. Die Unterbringung in Gastfamilien beinhaltet hingegen eine interkulturelle Erfahrung.
Daher werden diese Informationen wertvoll sein, um zu entscheiden, ob der Austausch den Kriterien der interkulturellen Begegnung und Gegenseitigkeit entspricht.
Dies erleichtert auch die quantitative Erfassung und Prüfung der Befürwortung einer Bezuschussung.

Verwendungsnachweis/Abrechnung

Spätestens zwei Monate nach Durchführung des Projekts wird der sog. Verwendungsnachweis erstellt. Dieser muss auf die Online-Plattform hochgeladen werden. Dazu werden im Einzelnen folgende Unterlagen benötigt: 

  • Vordruck „Verwendungsnachweis“ mit Unterschrift der Schulleitung (bei diesem Vordruck handelt es sich um eine automatisch generierte Seite der Online-Plattform die zum Ausdruck zur Verfügung steht),
  • detaillierter Bericht über die durchgeführte Begegnung (Vorgaben der im Anhang beigefügten Datei entnehmen),
  • detailliertes Programm des Projektes,
  • die Teilnehmerliste der deutschen Schülerinnen und Schüler einschließlich der begleitenden Personen,
  • Fahrtkostenrechnung(en) für die Hin- und Rückfahrt nach Frankreich. 

Die Teilnehmerliste muss nicht mehr unterschrieben werden. Dank der Richtlinien, die seit dem 1. Januar dieses Jahres aktiv sind, reicht eine einfache Liste mit Namen der Teilnehmenden aus. Das passende Formular findet sich auf der Internetseite des DFJW unter: liste-der-teilnehmenden.pdf (ofaj.org)

Hinweise
Wichtige Teilnahmeinformationen (z.B. Mindestdauer, Mindestteilnehmerzahl) können Sie den Förderrichtlinien auf der Homepage des DFJWs entnehmen!

Hinweise zum Antrag

Weitere Förderprogramme des DFJW

Brigitte-Sauzay-Programm
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert den mittelfristigen individuellen Schüleraustausch zwischen Deutschland und Frankreich. Das Brigitte-Sauzay-Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 8. bis 11. Klasse, die seit mindestens zwei Jahren Französisch lernen und einen individuellen Aufenthalt in Frankreich auf Austauschbasis absolvieren wollen.

Infos zum Programm finden Sie auf der Internetseite des Deutsch-Französischen Jugendwerks.
 

Schüleraustauschprogramm Voltaire
Das Voltaire-Programm ist ein einjähriges Austauschprogramm für deutsche und französische Schülerinnen und Schüler. Wesentliche Elemente sind der gemeinsame Schulbesuch mit dem Austauschpartner und das Leben in der Gastfamilie. Der Aufenthalt im jeweiligen Gastland beträgt 6 Monate.

Bewerbungen sind über das Voltaire-Bewerbungsportal möglich.

Infos zum Programm finden Sie auf der Internetseite des Pädagogischen Austauschdienst (PAD)
 

Förderbonus Olympische und Paralympische Spiele
Das DFJW vergibt einen Förderbonus für Projekte, die sich im Jahr 2024 mit dem Thema „Olympische Spiele“ oder „Paralympische Spiele“ befassen.

Drei Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Angebot von einer Aktivität rund um das Thema, mindestens einen Tag lang oder aufgeteilt auf mehrere Tage
  • Einreichung des gemeinsamen Endprodukts mit frei wählbarem Format
  • Die französische Partnerschule hat das Label Génération 2024 ODER das Thema wird fächerübergreifend mit Fachlehrkräften (Sport, Geschichte usw.) und Fremdsprachlehrkräften umgesetzt ODER eine Kooperation z.B. mit einem Sportverein ermöglicht die Interaktion von Schülern mit Sportlern und die Einführung in eine olympische Sommersportart.

Sie brauchen nur einen üblichen Förderantrag zu stellen, mit dem Wort „JOP 2024“ im Titel Ihres Projekts. Für alle Fragen diesbezüglich, stehen zur Verfügung im DFJW

Alle weiteren Infos finden Sie auf der Internetseite des DFJW.

"Als Nachbarn zusammen leben und lernen!“ – Schulischer Austausch in Grenzregionen

Das Programm richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der Grenzregionen, eine Übernachtung ist nicht erforderlich. Gefördert werden gemeinsame pädagogische Projekte zweier Schulklassen/Gruppen. Es kann sich z.B. um ein Sport- oder Kunstprojekt oder auch um ein naturwissenschaftliches Projekt handeln. Ein Projekt besteht aus 4 Kurzphasen. Eine Kurzphase entspricht einem Schultag. Von den 4 Kurzphasen müssen mindestens zwei in Präsenz stattfinden, das Gegenseitigkeitsprinzip muss eingehalten werden. Die weiteren beiden Begegnungen können in Präsenz oder digital sein.  Die Förderung besteht aus einer Pauschalförderung von 800€ für die vier Kurzphasen. Zusätzlich kann ein Vorbereitungstreffen der Lehrkräfte mit 50€ pauschal gefördert werden. Wird eine thematische Sprachanimation durch eine DFJW-zertifizierte Person in das Projekt integriert, so kann dies noch zusätzlich mit 250€ pauschal gefördert werden.

Als Grenzregion im Sinne der DFJW-Richtlinien zählt ganz Rheinland-Pfalz. Auf französischer Seite zählt die gesamte Region Grand-Est dazu.

Unter OFAJ DFJW - Grenznaher Austausch / Échanges transfrontaliers (genial.ly) finden Sie den Ablauf und die genauen Förderbedingungen der Ausschreibung sowie die „Extras des DFJW“, wie Sprachanimation oder digitale Beratung und das Antragsformular. Der Antrag kann bis zu einem Monat vor Projektbeginn gestellt werden.

Bei allen weiteren Fragen können Sie sich an France Vodovar vodovar(at)dfjw.org wenden. Zuschussanträge werden direkt an das DFJW geschickt, mit Ihrer Schulbehörde in Kopie.

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bietet noch weitere Förderprogramme an. Diese finden Sie auf der Internetseite des DFJW.

 

Das Deutsch-Griechische Jugendwerk hat im April 2021 seine Arbeit in Leipzig und Thessa-loniki aufgenommen.
Gefördert wird eine Vielzahl von Aktivitäten, z.B.

  • Jugendbegegnungen,
  • Fachkräfteaustausche,
  • Praktika,
  • Hospitationen und
  • Kleinprojekte

Diese ermöglichen es jungen Menschen aus Deutschland und Griechenland, sich zu treffen, sich auszutauschen und gemeinsam an Themen zu arbeiten. 

Im Projekt „erinnern für morgen“ treffen sich Fachkräfte der Erinnerungsarbeit aus Deutschland und Griechenland und tauschen sich darüber aus, wie ein angemessener Umgang mit der deutsch-griechischen Geschichte, insbesondere der deutschen Besatzung Griechenlands von 1941 bis 1944, aussehen kann.

Informationen zu den aktuellen Programmen finden Sie auf der Internetseite des Deutsch-Griechischen Jugendwerks.

Die ADD ist als rheinland-pfälzische Zentralstelle Ihr Ansprechpartner und übernimmt die Beratung für Schulen sowie die Prüfung und Weiterleitung der Anträge.

Bei Erasmus+-Akkreditierung der Schule ist keine Förderung über das DGJW möglich.

Frist/Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt gemeinsam durch einen deutschen und einen griechischen Träger.
Die vollständigen und von allen Partnern unterzeichneten Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung vor Ort müssen in der Zentralstelle bis zum 15. Oktober des vorherigen Jahres eingegangen sein.

Während des laufenden Jahres wird evtl. die Förderung weiterer Programme möglich sein (Restmittelprogramme). Informationen und Fristen erfragen Sie bitte in der Zentralstelle.

Für diese Programme gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts.

Antragsformular(bitte nicht im Browser bearbeiten, sondern herunterladen!)

Merkblatt zur Antragstellung 

Kontakt

Antragsstellung und -prüfung
Christiane Hoffmann
Tel: +49 (651) 9494-650
Christiane.Hoffmann(at)add.rlp.de

Inhaltliche Beratung Deutsch-Polnisches Jugendwerk DPJW/DGJW
Bettina Münch-Rosenthal
Tel: +49(261) 20546 13405
Bettina.Muench-Rosenthal(at)add.rlp.de

Inhaltliche Beratung Deutsch-Französisches Jugendwerk
Tel: +49(651) 9494-491
Monika.Dusaux(at)add.rlp.de