Bekämpfung des Japankäfers in Rheinland-Pfalz

Trier – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat mit Wirkung zum 2. September eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des Japankäfers (Popillia japonica) in Rheinland-Pfalz zu verhindern.

Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt zeigt sich besorgt angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Japankäfers im Südwesten Deutschlands. Sie begrüßt das schnelle Handeln der zuständigen Behörde und appelliert an alle Betroffenen, die angeordneten Maßnahmen dringend einzuhalten. Noch gebe es keine Fänge des Schädlings in Rheinland-Pfalz, was sich jedoch sehr schnell ändern könne. „Es gilt jetzt durch konsequentes Handeln die heimische Landwirtschaft und unseren Wein- und Obstanbau vor den massiven Fraßschäden des Japankäfers zu schützen“, so die Ministerin.

Betroffen ist aktuell eine sogenannte Pufferzone in der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der ADD unter japankaefer(at)add.rlp.de informieren.

Der Japankäfer ist nahe der Landesgrenze in Hessen gefunden worden. Die Käferart ist als Quarantäneschädling eingestuft, weil sie mehr als 400 Pflanzenarten befällt und insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark beeinträchtigen kann. Aufgrund der mit der Verbreitung des Japankäfers einhergehenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden sind besondere Maßnahmen zur Tilgung zu ergreifen.

Was bedeutet das für Bürger und Betriebe?
Neben den vom Bundesland Hessen zu treffenden Maßnahmen wird in Rheinland-Pfalz im gefährdeten Gebiet eine Pufferzone errichtet. Betroffen sind Flächen links des Rheins der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. In der Pufferzone gelten mindestens drei Jahre besondere Maßnahmen.

  • Der Transport von Pflanzen mit Erde aus diesem Gebiet heraus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 cm Tiefe aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig untersagt.
  • Vom 1. Juni bis 30. September gilt ein grundsätzliches Verbot für das Verbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelten Pflanzenresten aus der Pufferzone heraus.
  • Betriebe die mit Pflanzen arbeiten sind verpflichtet, ihre Produktionsparzellen und Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 m zu über-wachen und bei Verdacht auf den Japankäfer sofort den Pflanzenschutzdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu informieren.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Natur und Landwirtschaft und sind sofort wirksam. Verstöße gegen die Vorgaben der Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.

Verdächtige Käfer melden!
Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter japankaefer(at)add.rlp.de mit beige-fügten Foto und der Angabe des Fundortes informieren.
Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß, hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Auffallend sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibseite sowie zwei weitere am Ende des Hinterleibs.

Alle Informationen, eine Abbildung des Japankäfers sowie die notwendigen Maßnahmen im Detail sind immer aktuell auf der ADD-Website unter https://add.rlp.de/japankaefer zur finden.

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