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Bekämpfung des Japankäfers in Rheinland-Pfalz
In der hessischen Stadt Trebur, nahe der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz , wurde ein Befall mit dem Japankäfer (Popillia japonica) festgestellt, was aufgrund der räumlichen Nähe auch Folgen für Teile von Rheinland-Pfalz hat.
Der Japankäfer ist als Quarantäneschädling eingestuft. Er befällt Obstplantagen, Weinberge, Wälder, Grünanlagen und Gärten und verursacht bei mehr als 400 Pflanzenarten Fraßschäden. Wegen der mit der Verbreitung des Japankäfers einhergehenden erheblichen wirtschaftlichen Schäden ist die Sorge vor der Ausbreitung des Japankäfers in Deutschland groß.
„Pufferzone“ auch in Rheinland-Pfalz eingerichtet
Nach Feststellung eines Befalls mit dem Japankäfer wird eine Befallszone festgelegt und um diese herum in einem Radius von fünf Kilometern eine Pufferzone. Dort gelten einschränkende Maßnahmen.
Da innerhalb dieses Radius um die in Hessen liegende Befallszone auch Flächen in Rheinland-Pfalz liegen, musste hier eine Pufferzone festgelegt werden. Betroffen sind Flächen der Verbandsgemeine Bodenheim sowie der Stadt Mainz.
In diesem Bereich sind einschränkende Maßnahmen zu beachten. Für die Ausfuhr von Pflanzen und Erde aus dem Schutzbereich gelten strenge Regeln.
Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 2. September 2025 in Kraft getreten ist. Die Allgemeinverfügung wurde zur Information der betroffenen Bevölkerung in den Amtsblättern der jeweiligen Gemeinden veröffentlicht.
Regelungen für Grüngut
Grüngut darf nur aus der Pufferzone herausgebracht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, durch die sichergestellt wird, dass keine Käfer transportiert werden.
Keine Verbringung von Boden
Außerdem darf grundsätzlich die oberste Bodenschicht (30 Zentimeter) nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, um ein Verschleppen von Larven zu verhindern. Es können allenfalls durch die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigt werden, wenn sichergestellt ist, dass mit dem Boden keine Larven transportiert werden.
Wichtiger Aufruf: Bitte melden Sie Funde!
Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß, hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Auffallend sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibseite sowie zwei weitere am Ende des Hinterleibs.
Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird darum gebeten, ihn einzufangen, aufzubewahren und zu fotografieren. Das Foto sollte dann unter Angabe des Fundortes an Japankaefer(at)add.rlp.de gesendet werden.
Eine Abbildung des Japankäfers mit Vergleich zu ähnlichen einheimischen Käferarten ist auf der Webseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu finden.
© Olaf Zimmermann | LTZ Augustenberg

© Olaf Zimmermann | LTZ Augustenberg

Weitere Informationen
- Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 25.08.2025
über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers - Lagekarte - abgegrenztes Gebiet
- Aktionsplan der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Bekämpfung des Japankäfers
- Bilder des Japankäfers
- Info-Flyer zum Japankäfer des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Ihre Kontaktmöglichkeiten:
Telefon:
Tel: +49(651) 9494-12222