Psychosoziale Beratung an den Standorten

  • Asylverfahrensberatung
  • ergänzende Sozialberatung
  • niedrigschwellige psychosoziale und psychotherapeutische Angebote

„Ein offener Austausch ist die Grundlage unserer Arbeit vor Ort“

Runder Tisch und Beirat

Miteinander im Austausch

An allen Standorten der AfA  in regelmäßigen Abständen Runde Tische oder Beiratssitzungen statt. Zu diesem konstruktiven Dialog lädt die ADD kommunale und politische Verantwortungsträgerinnen und -träger, Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen der Standortkommune sowie der ADD und der in der AfA tätigen Akteure ein. Neben dem spontanen und anlassbezogenen Austausch sind regelmäßige Treffen ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Bewohnerschaft mit den kommunalen Gegebenheiten in Einklang zu bringen, gemeinsam Perspektiven und Herausforderungen zu besprechen.

Umfeldarbeit und Umfeldbeauftragte

Dialog auf Augenhöhe

Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Gemeinden, Kontakte und Netzwerke knüpfen - das zählt zu den Aufgaben der Umfeldarbeit an den AfA-Standorten. Hierfür sind vielerorts eigene Umfeldbeauftragte benannt. Ziel ist es auch, auftretende Probleme im Zusammenleben wahrzunehmen und Lösungen zu finden, im engen Austausch mit den Verantwortlichen vor Ort und der Einrichtungsleitung. Nur mit einem Dialog auf Augenhöhe, kann das Miteinander vor Ort gelingen.

Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten

Die örtliche Ausländerbehörde bearbeitet alle aufenthaltsrechtlich relevanten Vorgänge, führt Rückkehrgespräche und ist für die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zuständig.

Die Zuständigkeit für die Asylantragstellung und -bearbeitung liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF fördert zudem Erstorientierungskurse in den AfAs. Dabei handelt es sich um ein Kursangebot, das Asylbegehrenden Werte und Normen sowie erste Sprachkenntnisse vermittelt.

Viele Bewohnerinnen und Bewohner arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der AfA mit, z.B. bei der Reinigung des Geländes und der Unterkünfte, in der Wäscherei oder als Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Hierfür erhalten Sie 80 Cent pro Stunde.

Wir freuen uns sehr, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine und Organisationen uns in verschiedenen Bereichen unterstützen. Ehrenamtlich Engagierte sind an allen AfA-Standorten herzlich willkommen. Interessierte können sich direkt an den dortigen Sozialdienst wenden bzw. über die angegebenen Kontaktdaten melden.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist Trägerin der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) in Rheinland-Pfalz und hat die Leitung der Einrichtung inne. Vor Ort kümmert sich eine AfA-Leitung mit weiterem Landespersonal unter anderem um Aufbau und Organisation der Verwaltungsaufgaben, die Betreuung der Liegenschaft, die Koordination der Dienstleister und die Organisation der Verlegung in die Einrichtungen des Landes bzw. in die Kommunen.

Die Aufgaben im Einzelnen: 

  • Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Personen, sofern die Aufnahmeeinrichtung zuständig ist (§ 46 AsylG)
  • Datenverwaltung und –pflege, Versorgung der Bewohner, Hausverwaltung
  • Verwahrung und Weiterleitung von Personaldokumenten sowie ggf. Fertigung von Abschriften (§ 21 Abs. 2 bis 5 AsylG)
  • Erhebung und im Einzelfall Übermittlung personenbezogener Daten (§§ 7 und 8 AsylG)
  • Postzustellung an die Asylbegehrenden (§ 10 Abs. 4 AsylG)
  • Organisation der Gesundheitsuntersuchung (§ 62 AsylG)
  • Durchführung des AsylbLG (§ 2 Abs. 1 LAufnG)
  • Durchführung der Landesinternen Verteilung (§ 50 AsylG)
  • Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von spätausgesiedelten Menschen
  • Unterbringung von Asylbegehrenden, für die die zuständige Kommune zeitweilig keine Unterbringung zur Verfügung hat (NUK)
  • Abrechnung im Rahmen eines Programms zur Auszahlung von Handgeld bei Abschiebung mittelloser Personen
  • Umfeldarbeit (Teilnahme an Arbeitskreisen)

Das örtliche Gesundheitsamt führt die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchung der Asylbegehrenden durch. 

Ein Dienstleister ist für die medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner zuständig, betreibt eine Krankenstation und organisiert dort medizinische Sprechstunden.

Hinweis: Diese Aufgabe wird am Standort Trier von Bediensteten des Landes und nicht von einem externen Dienstleister übernommen.

Die Ermittlungsgruppe (EG) Migration ist eine Außenstelle der örtlichen Polizeiinspektion und mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Die Hauptaufgaben der EG Migration sind Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Amts- und Vollzugshilfe, Intervention und Vermittlung rechtskonformen Verhaltens gegenüber den Asylbegehrenden.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert eine psychosoziale Begleitung von Asylbegehrenden. Es besteht u.a. ein gezieltes Angebot für Frauen und Kinder. Niedrigschwellige psychosoziale Angebote, wie Gruppenangebote oder das Angebot einer Krisenintervention, sollen psychisch belasteten Flüchtlingen u.a. bei der Verarbeitung traumatischer Fluchterfahrungen helfen.

Rückkehrberatung

Eine Rückkehrberatung ist an allen Standorten vertreten (mindestens einmal wöchentlich). Diese Aufgabe übernimmt die Internationale Organisation für Migration (IOM).

Der durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beauftragte Sicherheitsdienst ist sowohl für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zuständig. Das Gelände wird im Schichtbetrieb Tag und Nacht (24/7) bewacht.

Die beauftragten Dienstleister zeigen an den Standorten mit ihren Sozialbetreuerinnen und -betreuern starke Präsenz und sind für die Flüchtlinge in den Unterkünften, auf dem Gelände und in einem speziell eingerichteten Infopoint für sämtliche Fragestellungen ansprechbar. Es besteht auch ein Betreuungsangebot für kleine Kinder in einer Spielstube. 

Hinweis: Diese Aufgabe wird am Standort Trier von Bediensteten des Landes und nicht von einem externen Dienstleister übernommen.

In allen Aufnahmeeinrichtungen des Landes findet eine unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung statt. Die Beraterinnen und Berater der Sozialverbände stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern bei Fragen zu Asylverfahren und anderen sozialrechtlichen Belangen unterstützend zur Seite.