Meister:in der Hauswirtschaft

Meister/in der Hauswirtschaft sind als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben mit unterschiedlichen Strukturen verantwortlich oder führen selbständig ein Unternehmen.

Sie bieten im Rahmen ihres Aufgabenspektrums ein kundenorientiertes, wirtschaftliches, qualitatives und nachhaltiges Dienstleistungsangebot an.

Die Meisterin/ der Meister der Hauswirtschaft 

  • entwickelt hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungskonzepte
  • ist verantwortlich für die hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen in einem hauswirtschaftlichen Betrieb
  • führt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bildet Auszubildende in der Hauswirtschaft aus
  • entwickelt Qualitätsstandards in allen Arbeitsbereichen
  • macht sich selbstständig und bietet vielfältige Dienstleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich an.


Mögliche Einsatzbereiche sind

  • Hauswirtschaftliche Großbetriebe, z.B. in Einrichtungen der Altenhilfe, Tagungsstätten, Krankenhäusern
  • Geschäftshaushalte
  • Dienstleistungszentren

Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter wird berufsbegleitend in Teilzeitform angeboten.

Die Anbieter von Vorbereitungskursen finden Sie in der Übersicht der Standorte. Nähere Informationen können Sie bei den einzelnen Standorten erfragen.

Zur Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter kann zugelassen werden, wer

  • eine Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen kann

oder 

  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann, die wesentliche Bezüge zum Tätigkeitsgebiet einer Meisterin/eines Meisters in der Hauswirtschaft aufzeigt 

oder

  • durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. 

Empfehlenswert ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges auf die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter.

Die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschaft gliedert sich in die drei Prüfungsteile: 

  • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung 

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft gibt folgende Termine für die nächste Meisterprüfung in der Hauswirtschaft bekannt:

  • Prüfungszeitraum: 
    Die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft findet in der Zeit vom 01.09.2023bis voraussichtlich 30.06.2024 statt.
     
  • Anmeldefrist: 
    12.05.2023 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
     
  • Prüfungstage: 

    Die schriftlichen Prüfungen finden am 
    12.03.2024 (Prüfungsteil: Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen)
    14.03.2024 (Prüfungsteil: Betriebs- und Unternehmensführung) und
    20.03.2024 (Prüfungsteil: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung) statt.

    Die weiteren Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft gibt folgende Termine für die nächste Meisterprüfung in der Hauswirtschaft bekannt:

  • Prüfungszeitraum: 
    Die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft findet in der Zeit vom 02.09.2024bis voraussichtlich 30.06.2025 statt.
    Anmeldefrist:  10.05.2024 
    Die Anmeldung ist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion per Email an berufsbildung(at)add.rlp.de einzureichen.

  • Prüfungstage: 

    Die schriftlichen Prüfungen finden am 
    11.03.2025 (Prüfungsteil: Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen)
    13.03.2025 (Prüfungsteil: Betriebs- und Unternehmensführung) und
    19.03.2025 (Prüfungsteil: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung) statt.

    Die weiteren Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.