Meister:in der Hauswirtschaft
Meister/in der Hauswirtschaft sind als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben mit unterschiedlichen Strukturen verantwortlich oder führen selbständig ein Unternehmen.
Sie bieten im Rahmen ihres Aufgabenspektrums ein kundenorientiertes, wirtschaftliches, qualitatives und nachhaltiges Dienstleistungsangebot an.
Wechsel der Zuständigkeiten zum 01.08.2025:
Ab dem 01.08.2025 übernimmt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Aufgaben der zuständigen Stelle für die Aus- und Fortbildung im hauswirtschaftlichen Bildungsbereich.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen alle Aufgaben fortsetzen.
Dies hat zur Folge, dass
- Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung für die Prüfungskampagne 2026 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zustellen sind.
- Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung für die Winterprüfung 2025 direkt bei der Landwirtschaftskammer zustellen sind.
- Ausbildungsverhältnisse für das Ausbildungsjahr 2025, die zum 01.08.2025 oder später beginnen, direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen sind.
Weitere Informationen zur Aus- und Fortbildung bei der Landwirtschaftskammer finden Sie unter: https://www.lwk-rlp.de/bildung/die-gruenen-berufe/hauswirtschaft
Die Meisterin/ der Meister der Hauswirtschaft
- entwickelt hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungskonzepte
- ist verantwortlich für die hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen in einem hauswirtschaftlichen Betrieb
- führt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bildet Auszubildende in der Hauswirtschaft aus
- entwickelt Qualitätsstandards in allen Arbeitsbereichen
- macht sich selbstständig und bietet vielfältige Dienstleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich an.
Mögliche Einsatzbereiche sind
- Hauswirtschaftliche Großbetriebe, z.B. in Einrichtungen der Altenhilfe, Tagungsstätten, Krankenhäusern
- Geschäftshaushalte
- Dienstleistungszentren
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter wird berufsbegleitend in Teilzeitform angeboten.
Die Anbieter von Vorbereitungskursen finden Sie in der Übersicht der Standorte. Nähere Informationen können Sie bei den einzelnen Standorten erfragen.
Zur Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter kann zugelassen werden, wer
- eine Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen kann
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann, die wesentliche Bezüge zum Tätigkeitsgebiet einer Meisterin/eines Meisters in der Hauswirtschaft aufzeigt
oder
- durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Empfehlenswert ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges auf die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter.
Die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschaft gliedert sich in die drei Prüfungsteile:
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft gibt folgende Termine für die nächste Meisterprüfung in der Hauswirtschaft bekannt:
- Prüfungszeitraum:
Die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft findet in der Zeit vom 02.09.2024bis voraussichtlich 30.06.2025 statt.
Anmeldefrist: 10.05.2024
Die Anmeldung ist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion per Email an mailto:berufsbildung(at)add.rlp.de einzureichen.
Prüfungstage:
Die schriftlichen Prüfungen finden am
11.03.2025 Prüfungsteil: Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
13.03.2025 Prüfungsteil: Betriebs- und Unternehmensführung und
19.03.2025 Prüfungsteil: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung statt.
Die weiteren Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.