Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilderinnen und Ausbilder müssen für die Ausbildung junger Menschen ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Die fachliche Eignung besteht aus den beruflichen und aus den berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Um die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, ist eine Prüfung nach den Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung abzulegen.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten umfassen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen.

Die Ausbildereignungsprüfung kann in Verbindung mit der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden. Es ist bereits ein Teil der Meisterprüfung.

Wechsel der Zuständigkeiten zum 01.08.2025:

Ab dem 01.08.2025 übernimmt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Aufgaben der zuständigen Stelle für die Aus- und Fortbildung im hauswirtschaftlichen Bildungsbereich.  
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen alle Aufgaben fortsetzen.

Dies hat zur Folge, dass

  • Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung für die Prüfungskampagne 2026 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zustellen sind.
  • Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung für die Winterprüfung 2025 direkt bei der Landwirtschaftskammer zustellen sind.
  • Ausbildungsverhältnisse für das Ausbildungsjahr 2025, die zum 01.08.2025 oder später beginnen, direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen sind.

Weitere Informationen zur Aus- und Fortbildung bei der Landwirtschaftskammer finden Sie unter: https://www.lwk-rlp.de/bildung/die-gruenen-berufe/hauswirtschaft

Übersicht über die Anbieter von Vorbereitungskursen 
Nähere Informationen zu den Kursen sind bei den einzelnen Standorten zu erfragen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im hauswirtschaftlichen Bereich oder aus angrenzenden Berufsfeldern, die 

  • in der Berufsausbildung tätig sein möchten und/oder
  • die Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafterin und Hauswirtschafter ablegen möchten.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus den Handlungsfeldern zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch.