Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder*innen (ReZA)
Ausbilder*innen die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz erstmals tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen sowie der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen (ReZA) nachweisen. Der Qualifizierungsumfang für die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder ist mit 320 Stunden nachzuweisen.
Den Nachweis über die Qualifizierung im rehabilitationspädagogischen Bereich weisen Sie unseren Ausbildungsberaterinnen bei der Eintragung des Ausbildungspersonals für die Berufsausbildung nach § 66 BBiG nach.
Bei der Seminaranbietersuche für die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder*innen ist Ihnen Ihre Ausbildungsberaterin gerne behilflich.