Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder*innen (ReZA)

Ausbilder*innen die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz erstmals tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen sowie der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen (ReZA) nachweisen. Der Qualifizierungsumfang für die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder ist mit 320 Stunden nachzuweisen.

Den Nachweis über die Qualifizierung im rehabilitationspädagogischen Bereich weisen Sie unseren Ausbildungsberaterinnen bei der Eintragung des Ausbildungspersonals für die Berufsausbildung nach § 66 BBiG nach.

Bei der Seminaranbietersuche für die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder*innen ist Ihnen Ihre Ausbildungsberaterin gerne behilflich. 

Wechsel der Zuständigkeiten zum 01.08.2025:

Ab dem 01.08.2025 übernimmt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Aufgaben der zuständigen Stelle für die Aus- und Fortbildung im hauswirtschaftlichen Bildungsbereich.  
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen alle Aufgaben fortsetzen.

Dies hat zur Folge, dass

  • Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung für die Prüfungskampagne 2026 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zustellen sind.
  • Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung für die Winterprüfung 2025 direkt bei der Landwirtschaftskammer zustellen sind.
  • Ausbildungsverhältnisse für das Ausbildungsjahr 2025, die zum 01.08.2025 oder später beginnen, direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen sind.

Weitere Informationen zur Aus- und Fortbildung bei der Landwirtschaftskammer finden Sie unter: https://www.lwk-rlp.de/bildung/die-gruenen-berufe/hauswirtschaft