Einbürgerung
Termine für die Stellung eines Einbürgerungsantrags oder allgemeine Beratungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung (abhängig vom Wohnsitz) vereinbart werden! |
Bei den nachfolgenden Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise. Die rechtliche Einzelfallbeurteilung wird von der jeweils zuständigen Einbürgerungsbehörde getroffen.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch. Dazu ist ein Antrag erforderlich.
Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen Ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Dies sind in der Regel die Eltern.
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung. Bevor Sie den Antrag abgeben, sollten Sie in der Behörde ein Beratungsgespräch führen. Dort wird Ihnen erklärt, welche Unterlagen sie brauchen. Sie sparen damit Zeit und auch unnötige Rückfragen. Antragsformulare sind bei der zuständigen Behörde (Kreis- oder Stadtverwaltung oder Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltung) zu erhalten.
Der Einbürgerungsantrag ist bei den oben genannten Behörden zu stellen. Über den Einbürgerungsantrag entscheidet in Rheinland-Pfalz abschließend die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat keinerlei originäre Zuständigkeiten. Für den Vollzug des Staatsangehörigkeitengesetz sind einzig die Kreisverwaltung und die Stadtverwaltungen der großen kreisfreien Städte zuständig.
Grundsätzlich sind pro Person 255 € zu bezahlen.
Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden sind 51 € zu bezahlen.
Werden Minderjährige ohne ihre Eltern - z.B. nach dem Anspruch für in Deutschland geborene Kinder - eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255 €.
Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier besteht ein Einbürgerungsarchiv mit den vorhandenen Akten über Einbürgerungen durch die ADD sowie die ehemaligen Bezirksregierungen Koblenz, Neustadt und Trier.
Neben der Möglichkeit der Bestätigung der Einbürgerung und der Akteneinsicht, die für Privatpersonen nur in den Diensträumen der ADD in Trier möglich ist, besteht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und Nachweises der Berechtigung auf schriftlichen Antrag die Möglichkeit, Dokumente aus den Archivakten (soweit verfügbar Originalurkunden, Kopien bzw. beglaubigte Kopien u.a.) zu erhalten.
Wir bitten um Verständnis, dass Unterlagen/ Dokumente aus den Einbürgerungsakten – soweit im Einbürgerungsarchiv verfügbar - grundsätzlich nur den Antragstellerinnen und Antragstellern selbst übersandt werden können. Ausnahmsweise können auch sonstige Berechtigte bei entsprechendem Nachweis der Berechtigung Unterlagen/ Dokumente aus den Einbürgerungsakten erhalten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die einige Zeit in Anspruch nimmt.
Soweit nicht ausnahmsweise Gebührenfreiheit besteht, müssen wegen des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands folgende Gebühren zuzüglich Auslagen erhoben werden:
- Gebühren für die Ausstellung einer Bestätigung über die Einbürgerung 25 €
- Gebühr für die Übersendung von Unterlagen aus einer Einbürgerungsakte 20 €
- Ebenfalls zu erstatten sind die entsprechenden Auslagen, d.h. Portokosten und ggf. Kosten für Einschreiben oder Nachnahme sowie Kosten für anzufertigende Fotokopien.
Um die Kosten möglichst gering zu halten, erfolgt der Versand grundsätzlich auf dem Postweg im ungesicherten Versand nach vorheriger Zahlung der Gebühr und der Auslagen. Dafür erhalten Sie, wenn das benötigte Dokument etc. vorhanden ist, zunächst eine Gebührenanforderung per Post oder per E-Mail. Die Versendung er-folgt sofort nach Zahlungseingang.
Auf besonderen Wunsch (z.B. bei besonderer Dringlichkeit) werden die Dokumente gegen Übernahme der entsprechenden Kosten auch direkt per Nachnahme oder (z.B. bei besonderer Bedeutung der Dokumente) per Einschreiben übersandt.
Ausnahmsweise besteht sachliche Gebührenfreiheit bei Unterlagen, die zur Vorlage bei der Rentenversicherung benötigt werden, wobei die Freistellung sowohl die anfallenden Gebühren als auch die Auslagen erfasst. Diese kann jedoch nur bei Vorlage entsprechender Nachweise, z.B. der Anforderung der Rentenversicherung, gewährt werden.
Wichtig
Für ein Auffinden der Akte sind möglichst genaue Daten, insbesondere das Geburtsdatum oder der Familienname bei der Einbürgerung, erforderlich.
Kontakt
Fenja Engelhardt
Tel.: +49 (651) 9494-895
Mail: einbuergerungsarchiv(at)add.rlp.de
Kontakt
Allgemeines Staatsangehörigkeits- /Einbürgerungswesen:
Timo Kathke
Tel.: +49 (651) 9494-803
oder die für Sie zuständige Kreisverwaltung bzw in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung
Anfragen zum Einbürgerungsarchiv:
Fenja Engelhardt
Tel.: +49 (651) 9494-895