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Eine Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz ist für Menschen nach der Flucht aus ihrem Heimatland oft der erste Ort, an dem sie Schutz finden.
Notunterbringung, Abrechnung nach Landesaufnahmegesetz, Meldung illegaler Ausländer oder Härtefallregelungen sowie rechtliche Grundlagen im Allgemeinen finden Sie hier.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, können Sie sich einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag erforderlich.
Gewahrsamseinrichtung für Asylbegehrende in Ingelheim