Wie geht es nach dem 15. Januar weiter?

Im Zeitraum bis zum 15. Januar 2021 bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung brauchen oder die zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung gilt die Notbetreuung einschließlich der Werkstufe.

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung vom 08.01.2021 und die Maßnahmen von 18. bis 22. Januar sowie vom 25. bis 29. Januar finden Sie hier.

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