Im Zeitraum bis zum 15. Januar 2021 bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung brauchen oder die zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung gilt die Notbetreuung einschließlich der Werkstufe.