Trier/Rheinland-Pfalz – Trotz Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und allen Maßnahmen, die die Pandemie derzeit verlangt, wird auch in diesem Jahr kräftig für den karitativen Zweck gespendet. Möglicherweise wird man nicht ganz so häufig direkt in den Städten um Spenden gebeten, doch die Aufrufe sind auch in diesem Jahr allgegenwärtig. Damit einhergehend stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger die Frage, ob ihre Spenden auch dem Zweck zugeführt werden, der angeführt ist.
Um dies sicherzustellen, überwacht in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) karitative Spendensammlungen und stellt so sicher, dass das Geld der Spenderinnen und Spender tatsächlich für den „guten Zweck“ verwendet wird.
Spendensammlungen durch direkte Ansprache bedürften einer Sammlungserlaubnis. Alle sonstigen Sammlungen beispielsweise Spendenbriefe, Handzettel, Zeitungsaufrufe, Onlinespenden etc. sind zwar nicht erlaubnispflichtig, können aber durch die Sammlungsbehörde überprüft werden. Die Spendensammler müssen dann die
zweckentsprechende Verwendung der Gelder nachweisen. Sofern die zweckwidrige Verwendung von Spenden festgestellt wird, kann die Sammlungsbehörde zahlreiche Maßnahmen ergreifen, bis hin zum Aussprechen eines landesweiten Sammlungsverbotes in Rheinland-Pfalz.
In diesem Jahr hat die ADD 37 Vereine und Organisationen landesweit überprüft und dabei 3 Sammlungsverbote bzw. Unterlassungen ausgesprochen. 4 Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung.
„Rheinland-Pfalz hält, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, am Sammlungsgesetz fest, da der Schutz der Spender ein hohes Gut ist. Daneben kommt unsere Arbeit auch den seriösen Organisationen zugute, da so die Spendenbereitschaft aufrechterhalten wird“, betonte ADD-Präsident Thomas Linnertz.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer nachfolgenden Seite unter Sammlungen.