Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und -schornsteinfeger werden im Rahmen eines von der ADD durchgeführten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ausgewählt. Die Bestellungen werden zu einem festgesetzten Zeitpunkt wirksam. In Rhein-land-Pfalz gibt es insgesamt 479 Kehrbezirke.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger werden durch ihre Bestellung zu so genannten öffentlich-rechtlich Beliehenen, die hoheitliche Tätigkeiten verrichten. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine wichtige Aufgabe zur Gewährleistung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen; überdies leisten sie einen unentbehrlichen Beitrag zur Förderung des Klima- und Umweltschutzes.
Bestellung zum 01. März 2025
- Tim Frühauf, Kehrbezirk Rhein-Hunsrück-Kreis II
- Rene Hoff, Kehrbezirk Stadt Bad Kreuznach VI
- Nicola Horsch, Kehrbezirk Neustadt II
- Patrick Pierrot, Kehrbezirk Südwestpfalz VII