Durch den Wegfall der Einkommensgrenze können nun auch Personen einen Anspruch geltend machen, deren Antrag zuvor aufgrund zu hoher Einkünfte abgelehnt wurde oder die bisher keine Anträge gestellt haben, weil sie die Voraussetzungen möglicherweise nicht erfüllten. Eine erneute Antragsstellung ist demnach sinnvoll und kann zum Erhalt der Opferrente führen.
Weitere Informationen zur SED-Opferrente inklusive der Voraussetzungen sowie der Anträge finden sich auf den Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unter https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-sozialen-bereich/sed-opferrente.