Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und -schornsteinfeger werden im Rahmen eines von der ADD durchgeführten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ausgewählt. Die Bestellungen werden zu einem festgesetzten Zeitpunkt wirksam. In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 479 Kehrbezirke.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger werden durch ihre Bestellung zu sogenannten öffentlich-rechtlich Beliehenen, die hoheitliche Tätigkeiten verrichten. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine wichtige Aufgabe zur Gewährleistung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen; überdies leisten sie einen unentbehrlichen Beitrag zur Förderung des Klima- und Umweltschutzes.