Grundschule Greimerath wird Ende Juli 2027 geschlossen

Trier/Greimerath – Die Grundschule Greimerath wird mit Ablauf des Schuljahres 2026/2027 (31. Juli 2027) aufgehoben. Ab dem Schuljahr 2027/2028, das am 6. August 2027 beginnt, werden alle Schülerinnen und Schüler der Ortsgemeinde Greimerath an der Grundschule in Zerf unterrichtet. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler der bestehenden Klassen der Grundschule Greimerath in die jeweiligen Klassenstufen der Grundschule Zerf integriert. Diese Organisationsverfügung hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Schulbehörde jetzt erlassen und entspricht damit dem Antrag der Ortsgemeinde als Schulträger

Die generalsanierte Grundschule Zerf ist räumlich in der Lage die Kinder aus Greimerath problemlos aufzunehmen. Auch ist der Schulweg von Greimerath nach Zerf zumutbar, zumal die Schülerbeförderung durch den Landkreis Trier-Saarburg sichergestellt wird. Zudem hält die Grundschule Zerf auch ein tägliches Betreuungsangebot vor, das wahrgenommen werden kann. Aus pädagogischer Sicht ergeben sich durch die Zusammenführung verbesserte Kooperations- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie ein deutlich erweiterter fachlicher und personeller Spielraum. 

Die ADD hat dem Antrag des Schulträgers, der Ortsgemeinde Greimerath, entsprochen, die aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen die Aufhebung der Schule beantragt hat. Derzeit werden in der Grundschule Greimerath 34 Kinder in zwei Kombiklassen unterrichtet, da auch die prognostizierten Schülerzahlen der kommenden sechs Jahre keine wesentliche Steigerung zeigen, wird die vom Schulgesetz geforderte Mindestschulgröße von je einer Klasse pro Klassenstufe nicht erreicht. Zudem müssten am Schulgebäude in Greimerath umfassende Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, insbesondere im Hinblick auf energetische Standards, einem kindgerechten Aufenthalts-, Pausen- und Toilettenanlage, sowie den baulichen Voraussetzungen für die ganztägige Betreuung. 

Da die Unterrichtsversorgung aufgrund der Dichte des schulischen Angebotes im Umkreis der Grundschule Greimerath ohne Weiteres gewährleistet werden kann, ist das schulische Bedürfnis am Weiterbestand der Grundschule nicht gegeben. 

Die Grundschule Greimerath hatte nur aufgrund einer Ausnahmeregelung noch fortbestanden. Nach dem aktuellen Schulgesetz ist grundsätzlich Träger einer Grundschule die Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, eine große kreisangehörige Stadt oder eine kreisfreie Stadt.

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