Trier/Mörsdorf – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als obere Ordnungsbehörde hat die Kreisverwaltungen in Cochem-Zell und Simmern gebeten die notwendigen Maßnahmen zur Schließung der Geierlay-Hängebrücke zu veranlassen.
Die derzeitigen Osterferien in Kombination mit dem schönen Frühlingswetter sowie den fehlenden Reisemöglichkeiten führen an zahlreichen touristischen Ausflugsorten in Rheinland-Pfalz zu einem deutlich erhöhten Besucheraufkommen. So auch an der Geierlay-Brücke in Mörsdorf wie die letzten Tage gezeigt haben. Da der Zugang und Aufenthalt auf der Brücke derzeit begrenzt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es insbesondere an den Osterfeiertagen zu langen Warteschlangen beim Zugang käme. Die derzeitige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes verbietet jedoch größere Menschenansammlungen. Freizeiteinrichtungen wie die Geierlay-Brücke sind zudem gemäß der Verordnung geschlossen.
„Bitte sehen Sie in den kommenden Tagen von einem Besuch der Geierlay-Brücke ab. In der derzeitigen Situation sollten wir alles vermeiden, was den Infektionsverlauf begünstigen könnte. Rheinland-Pfalz hat viele andere schöne Orte zur Erholung, die derzeit nicht überlaufen sind. Seien Sie kreativ und entdecken Sie neue Ausflugsziele abseits des Bekannten,“ so ADD-Vizepräsidentin Begoña Hermann.
Die Kommunalen Ordnungsdienste sind gehalten Maßnahmen zur Zutrittsverhinderung zu verfügen und diese auch zu kontrollieren. Daneben werden auch die Wanderwege, die zur Brücke führen, kontrolliert wie auch die dortigen Parkplätze. Dabei werden die örtlichen Ordnungsbehörden von Polizeikräften unterstützt.