ADD liefert Akten an den Untersuchungsausschuss nach

Das Innenministerium hat am heutigen Mittwochmorgen dem Regierungsbeauftragten für den Untersuchungsausschuss eine Aktennachlieferung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Weitergabe an den Landtag zugeleitet. Es handelt sich bei den nachgelieferten Akten um 122 Videos und 21 Fachanwendungsdateien, maßgeblich ab dem 16. Juli 2021, wobei einige Dateien doppelt enthalten sind. Nach Auskunft der ADD waren die Dateien bei zurückliegenden Aktenlieferungen an den Landtag versehentlich nicht berücksichtigt worden. Die ADD hätte diese Unterlagen bis zum 14. März 2022 vorlegen müssen.

Nach Mitteilung der ADD handele es sich bei der übermittelten Nachlieferung überwiegend um Videos, die durch die Polizeihubschrauberstaffel ab dem 16. Juli 2021 bei Befliegungen des Einsatzgebiets erstellt worden seien. Diese Videos seien nach der Befliegung im Stab abgegeben und ausgewertet worden. Sie seien Grundlagen für die regelmäßigen Lagebewertungen gewesen. Daneben handele es sich um weitere Videos beispielsweise von Drohnen und Erkundungsteams sowie Dateien von Geoinformations-Fachanwendungen. Ferner enthalte die Nachlieferung vier kurze Handyvideos unklaren Ursprungs. Diese seien am Nachmittag und frühen Abend des 14. Juli 2021 entstanden und zeigten leicht überschwemmte Straßen und Abwasserkanäle.

Die ADD teilte mit, das Versäumnis zutiefst zu bedauern. Die nunmehr nachgelieferten Akten beträfen ausschließlich Daten, die auf dem durch die Technische Einsatzleitung genutzten Netzwerklaufwerk der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) abgespeichert gewesen seien. Bei diesen sei, anders als bei den übrigen Daten, keine Konvertierung in das PDF-Format möglich gewesen. Sie seien deshalb frühzeitig von den übrigen (konvertierbaren) Daten getrennt worden, mit dem Ziel, sie gesondert auf einem Datenträger zu liefern. Die ADD gehe davon aus, dass bei der finalen Abgabe leider versäumt worden sei, auch die nicht konvertierbaren Daten zu übermitteln. Der Grund für dieses Versehen lasse sich leider nicht mehr abschließend bestimmen. Vermutlich sei es aufgrund der Aktenbereitstellung in Form von insgesamt fünf Teillieferungen zu einem Missverständnis gekommen. Diejenigen Dateien, die in PDF-Form umgewandelt werden konnten, seien jedoch am 8. März 2022 abgegeben worden.

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