Nach Mitteilung der ADD handele es sich bei der übermittelten Nachlieferung überwiegend um Videos, die durch die Polizeihubschrauberstaffel ab dem 16. Juli 2021 bei Befliegungen des Einsatzgebiets erstellt worden seien. Diese Videos seien nach der Befliegung im Stab abgegeben und ausgewertet worden. Sie seien Grundlagen für die regelmäßigen Lagebewertungen gewesen. Daneben handele es sich um weitere Videos beispielsweise von Drohnen und Erkundungsteams sowie Dateien von Geoinformations-Fachanwendungen. Ferner enthalte die Nachlieferung vier kurze Handyvideos unklaren Ursprungs. Diese seien am Nachmittag und frühen Abend des 14. Juli 2021 entstanden und zeigten leicht überschwemmte Straßen und Abwasserkanäle.
Die ADD teilte mit, das Versäumnis zutiefst zu bedauern. Die nunmehr nachgelieferten Akten beträfen ausschließlich Daten, die auf dem durch die Technische Einsatzleitung genutzten Netzwerklaufwerk der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) abgespeichert gewesen seien. Bei diesen sei, anders als bei den übrigen Daten, keine Konvertierung in das PDF-Format möglich gewesen. Sie seien deshalb frühzeitig von den übrigen (konvertierbaren) Daten getrennt worden, mit dem Ziel, sie gesondert auf einem Datenträger zu liefern. Die ADD gehe davon aus, dass bei der finalen Abgabe leider versäumt worden sei, auch die nicht konvertierbaren Daten zu übermitteln. Der Grund für dieses Versehen lasse sich leider nicht mehr abschließend bestimmen. Vermutlich sei es aufgrund der Aktenbereitstellung in Form von insgesamt fünf Teillieferungen zu einem Missverständnis gekommen. Diejenigen Dateien, die in PDF-Form umgewandelt werden konnten, seien jedoch am 8. März 2022 abgegeben worden.
Wie sich aus der am 10. November 2022 übersandten Niederschrift der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 4. November 2022 ergab, sagte ein sachverständiger Zeuge aus, dass der Technischen Einsatzleitung auf einem Laufwerk der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) Hubschraubervideos vorgelegen haben sollen. Noch am gleichen Tag kontaktierte das Innenministerium die ADD mit der Bitte um Aufklärung des Sachverhaltes. Am 11. November 2022 teilte die ADD telefonisch mit, dass die Inhalte des genannten Laufwerkes aufgrund eines Versehens teilweise nicht an den Untersuchungsausschuss übermittelt worden seien. Der ADD wurde daraufhin mitgeteilt, dass zwingend und schnellstmöglich eine Nachlieferung in die Wege zu leiten ist. Die Nachlieferung der Akten ging am Abend des 15. November 2022 im Innenministerium ein. Nach Mitteilung der ADD bestehen nach Überprüfung des Vorgangs keine Zweifel an der Vollständigkeit der übrigen Aktenlieferungen. Die Bearbeitung der Akten sei strukturierten Prozessen gefolgt und habe einem regelmäßigen Monitoring unterlegen.
Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 16. November 2022