Hinweis der ADD:
Gem. dem rheinland-pfälzischen Sammlungsgesetz kann die Sammlungsbehörde Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz nach Ermessen überprüfen. Der zuständigen Behörde sind auf Verlangen die Auskünfte zu geben und die Unterlagen vorzulegen, die diese zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Sammlung und zur Prüfung der zweckentsprechenden, einwandfreien Verwendung des Sammlungsertrages nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält. Dies dient dem Schutz der Spender und der Stärkung seriöser Spenden-Organisationen!
Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Dier Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um einen Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden.