Referendariat in der Agrarverwaltung

Ziel des Landwirtschaftsreferendariats ist die Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit im höheren Dienst der Agrarverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.

Die mit dem Referendariat erworbenen Qualifikationen sind darüber hinaus auch für Tätigkeiten bei der Bundesverwaltung oder der EU förderlich. Ebenso werden sie von vielen Arbeitgebern der Wirtschaft und der Verbände geschätzt.

Die Einstellung der Referendar*innen erfolgt bedarfsorientiert über ein formelles Bewerberverfahren. Hier finden Sie die entsprechende Ausschreibung für das Jahr 2025 mit den gesuchten Fachrichtungen. 

Einstellungsvoraussetzungen

  • gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein
     
  • Abschluss des Studium der Fachrichtungen Agrarwissenschaften, Oenologie oder Gartenbauwissenschaften als konsekutiver Studiengang mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) oder ein Diplomstudium
     
  • Nachweis über eine mindestens einjährige zusammenhängende und für das Lehramt oder den höheren Agrarverwaltungsdienst förderliche berufspraktische Tätigkeit 


Ablauf des Vorbereitungsdienstes:

  • Einstellungstermin:  1. Mai
     
  • Dauer: zwei Jahre 
     
  • Ausbildungsabschnitte für das Lehramt und den höheren Agrarverwaltungsdienst
     
  • Ausbildungsmodalitäten sind in der Landesverordnung über die Ausbildung zweite Staatsprüfung für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und für den höheren Agrarverwaltungsdienst“ vom 14. November 2000 (GVBl RLP Nr. 26/2000, S. 488 ff) geregelt
     
  • pädagogische Ausbildung erfolgt an den Staatlichen Studienseminaren für die berufsbildenden Schulen in Mainz oder Trier und schließt mit einer pädagogischen Prüfung als Teilprüfung des zweiten Staatsexamens ab.
     
  • Während der gesamten Ausbildung sind die Referendarinnen/Referendare einer der vier berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) zugewiesen.
     
  • Mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet parallel zur pädagogischen Ausbildung die Ausbildung für den höheren Agrarverwaltungsdienst statt.
    Ablauf
    - Ausbildung in Verwaltungs- und Agrarrecht
    - Hospitationen an Behörden der Agrarverwaltung des Landes
    - Vermittlung der Grundlagen der Beratung und Weiterbildung
    - die letzten sechs Monate sind ausschließlich dem Beratungs- und Verwaltungsdienst gewidmet

Die Referendarinnen/Referendare sind im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Das Beamtenverhältnis endet mit Ablauf des Vorbereitungsdienstes. Ein Anspruch auf Übernahme in den Dienst der Landesverwaltung besteht nicht. Sofern eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes angeboten werden kann, richtet sich der Einsatzort nach dem jeweiligen Bedarf; der Einsatz ist landesweit möglich.

Kontakt

Stefan Lehnertz
Tel: +49(651) 9494-566
Fax: +49(651) 9494-77566
Stefan.Lehnertz(at)add.rlp.de