Ralf Bock wurde nun von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Kaiserslautern IX bestellt. Der Kehrbezirk umfasst einen Teil der Stadt Kaiserslautern, Teile der Verbandsgemeinde Winnweiler im Donnersbergkreis sowie Teile der Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Otterbach-Otterberg im Landkreis Kaiserslautern. Die Bestellungsurkunde wurde Ralf Bock vom zuständigen ADD-Referenten Ludger Mauel im Rahmen einer Feierstunde überreicht.
Eine wesentliche Aufgabe der Bezirksschornsteinfeger ist die Gefahrenvorsorge. Der Bezirksschornsteinfeger sorgt dafür, dass das Risiko, das von Feuer ausgeht, verringert wird. „Wenn sich Techniken und Bauweisen der Häuser in den letzten Jahrzehnten stetig gewandelt haben, so ist das Verbrennen von Energieträgern immer noch Grundlage unseres Heizens und die Arbeit der Bezirksschornsteinfeger wichtig. Sie sind daher mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet“, so Ludger Mauel.
Die ADD ist seit dem 08.10.2015 für die Besetzung der Kehrbezirke zuständig und bestellt die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Bis dahin wurde diese Aufgabe von den kreisfreien Städten und Landkreisen wahrgenommen. In Rheinland-Pfalz gibt es 480 Kehrbezirke, die jeweils für die Dauer von sieben Jahren besetzt werden.