Neue Bezirksschornsteinfegermeister in Alzey-Worms VIII, Worms VIII, Mainz-Bingen XI und Kaiserslautern Stadt III bestellt

v.l.n.r.: ADD-Referatsleiterin Birgit Balzer-Ludes und Thorsten Braun

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Schornsteinfegerkehrbezirke in Alzey-Worms VIII, Worms VIII, Mainz-Bingen XI und Kaiserslautern Stadt III wurden jetzt für die Dauer von sieben Jahren neu bestellt. Die Bestellungsurkunden wurden den Schornsteinfegern im Rahmen einer Feierstunde im Kurfürstlichen Palais in Trier von ADD-Referatsleiterin Birgit Balzer-Ludes übergeben.

Für den Kehrbezirk Alzey-Worms VIII ist jetzt Patrick Busch verantwortlich. Bislang wurde die Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers von Karl Reimann wahrgenommen, der in den Ruhestand gegangen ist.

Neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Worms VIII ist Matthias Dietz. Sein Vorgänger Andreas Acker hat den Kehrbezirk zum 15.08.2017 gewechselt.

Den Kehrbezirk Mainz-Bingen XI übernimmt künftig Christian Hilburger. Er folgt Gerhard Läpple, der ebenfalls in den Ruhestand ging. 

Einen Wechsel gibt es auch im Kehrbezirk Kaiserslautern Stadt III. Die Aufgaben des Bezirksschonsteinfegers werden jetzt von Thorsten Braun wahrgenommen, da der bisherige Bezirksschornsteinfeger, Sören Gibs, den Kehrbezirk gewechselt hat.

Eine wesentliche Aufgabe der Bezirksschornsteinfeger ist die Gefahrenvorsorge. Der Bezirksschornsteinfeger sorgt dafür, dass das Risiko, das von Feuer ausgeht, verringert wird. „Auch wenn sich Techniken und Bauweisen der Häuser über die Jahre stetig gewandelt haben, so ist das Verbrennen von Energieträgern immer noch die Grundlage unseres Heizens und die Arbeit der Bezirksschornsteinfeger daher absolut wichtig. Sie sind deshalb mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet“, so Balzer-Ludes bei der Übergabe der Bestellungsurkunden.

Die ADD ist seit dem 08.10.2015 für die Besetzung der Kehrbezirke zuständig und bestellt die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Bis dahin war dies die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. In Rheinland-Pfalz gibt es 480 Kehrbezirke, die jeweils für die Dauer von sieben Jahren besetzt werden. 

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