Ahrweiler/ Rheinland-Pfalz – Der Individualverkehr in den Bereichen Dernau/Rech sowie Bad Neuenahr-Ahrweiler bleibt bis einschließlich 30. Juli 2021 weiterhin per Allgemeinverfügung untersagt.
In der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr dürfen nur Berechtigte in diese Orte mit einem Fahrzeug einfahren. Berechtigt sind Anwohner, Einsatzkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungsbehörden und der Müllabfuhr. Als Einsatzkräfte gelten auch Mitarbeiter von Unternehmen, die Aufgaben zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der kritischen Infrastruktur und der unverzichtbaren Versorgung der Bevölkerung (z.B. Wasser, Strom, Lebensmittel und Medikamente) wahrnehmen. Als Maßnahme der Müllabfuhr gilt auch die Leerung und Wartung von chemischen Toiletten und Duschkabinen.
Für alle weiteren Helfer:innen besteht weiterhin ein Shuttelbus von den bekannten großen Parkplätzen.
Die Straßen sind gemäß der üblichen Verkehrsführung zu befahren, die Einbahnstraßenregelung wird nicht nochmals eingerichtet.
- Allgemeinverfügung Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Allgemeinverfügung Dernau/Rech