Individualverkehr in Dernau, Rech und Bad Neuenahr-Ahrweiler am Sonntag und Montag untersagt – Anwohner und offizielle Einsatzkräfte ausgenommen

Ahrweiler/ Rheinland-Pfalz – Aufgrund der heutigen Verkehrslage und damit einhergehend der extrem unübersichtlichen Verkehrslage, die eine koordinierte Hilfe erschwerte, hat die Einsatzleitung Hochwasser Ahr mit Allgemeinverfügung vom 24.07.20211 den Individualverkehr in den Bereichen Dernau/Rech sowie Bad Neuenahr-Ahrweiler für den Zeitraum Sonntag, 25. Juli (00.00 Uhr) bis Montag, 26. Juli 2021 (23.59 Uhr) untersagt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Anwohner dieser Orte, die Müllabfuhr sowie die offiziellen Einsatzkräfte.

Durch die Flutkatastrophe hat sich eine große Menge Müll und Unrat angesammelt, der umgehend entsorgt werden muss. Am morgigen Sonntag sowie am kommenden Montag werden mehrere Entsorgungsunternehmen - unterstützt von örtlichen Landwirten mit deren landwirtschaftlichen Fahrzeugen - in einer konzentrierten Aktion die Müllberge auf die Deponien fahren.

Um einen ungestörten und zügigen Ablauf der Abfuhr zu gewährleisten, ist der Erlass der Allgemeinverfügung mit den Einschränkungen zwingend erforderlich, um die Straßen freizuhalten. Die Anwohner werden gebeten, die Einbahnstraßenregelungen für die Müllabfuhr zu beachten.

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