Hubschraubereinsatz zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau im Jahr 2022

Trier/Rheinland-Pfalz - Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Steillagenweinbau kann neben den gängigen bodengestützten Verfahren unter besonderen Voraussetzungen auch durch Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Luftfahrzeugen müssen im Vorfeld durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt werden.

Es kommen ausschließlich Fungizide (Mittel gegen Pilzkrankheiten) zum Einsatz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt sind.

Während der von Mai bis August andauernden Spritzsaison ist jede beabsichtigte und genehmigte Behandlung aus der Luft mindestens 48 Stunden zuvor der ADD per E-Mail oder Fax anzuzeigen.

Die ADD stellt der Öffentlichkeit Informationen über die genehmigten Hubschrauberspritzungen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Anwendungszeitpunkte und Gemarkungen, in denen eine Anwendung stattfindet.

Diese Informationen können auf unserer Internetseite Hubschrauberspritzung eingesehen werden. 

Neu ist in diesem Jahr, dass in Weinbausteillagen auch Ausnahmegenehmigungen für Pflanzenschutzmittelanwendungen mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) durch die ADD erteilt werden können. Informationen zu den genehmigten Drohnenanwendungen, Anwendungszeitpunkt und Gemarkungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter Drohnenspritzung abrufbar.

 

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