Umwelttechnologin/Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

Die Neuordung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen tritt ab 01. August 2024 in Kraft.
Abgeschlossen werden die neuen Ausbildungen nicht mehr als "Fachkraft", sondern als "Umwelttechnologin" bzw. "Umwelttechnologe".

Die dreijährige Ausbildung bestehen aus zwei Teilen, an deren Ende jeweils eine Prüfung abzulegen ist. Das Gesamtprüfungsergebnis der Berufsausbildung setzt sich aus den Ergebnissen der Prüfungen zum Ende des ersten und des zweiten Teils zusammen. Der erste Teil der Berufsausbildung umfasst zwölf Monate. Danach folgt die fachspezifische Ausbildung für die zwei Drittel der Ausbildungdauer zur Verfügung steht. 

Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanalgen arbeiten in der Regel bei Unternehmen des Rohr- und Kanalservices sowie der Industriereinigung und -wartung. Auch eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst in der kommunalen Kanalisationsüberwachung beziehungsweise den entsprechenden Tiefbauabteilungen ist möglich. Sie halten sich häufig im Freien an wechselnden Arbeitsorten sowie in Kanalnetzen oder- bauwerken und in Betriebsanlagen der Industrie auf. Im öffentlichen Kanalnetz führen sie Routinekontrollen durch, prüfen Rohre, Becken und wasserführende Rinnen auf Dichtheit und veranlassen Reparaturen. Im Industrieservice entleeren, reinigen und warten sie z.B. Pumpanlagen, Tanks und Abfüllanlagen.

Die die vier Berufsbilder der Umwelttechnologen für Wasserversorgungfür Abwasserbewirtschaftung, für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen bauen auf derselben Kernqualifikation auf.  Demnach können Absolvent/innen der dreijährigen Ausbildung in einem anderen (neuen) umwelttechnischen Beruf in einem um 18 Monate verkürzten Curriculum zusätzlich einen anderen umwelttechnischen Beruf erlernen. 

Die Termine für die praktischen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. 

Meldetermine für Anmeldungen zur 

  • Abschlussprüfung
    31. Dezember und
    31. August

eines jeden Jahres. Die mündlichen und praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschüssen festgelegt. 

  • Zwischenprüfung
    31. Dezember

eines jeden Jahres. 

Nach § 7 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes im Land Rheinland-Pfalz vom 15.05.2023 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als zuständige Stelle für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst Folgendes bekannt gegeben:

Abschlussprüfung nach § 37 Berufsbildungsgesetz der umwelttechnischen Berufe

Derzeit sind noch keine Prüfungstermine festgelegt.

 

Kontakt

Roswitha Siegismund
Tel: +49(651) 9494-258
Roswitha.Siegismund(at)add.rlp.de

Ausbildungsberatung RLP Nord
Guido Bukowski
Tel: +49(651) 9494-252
Guido.Bukowski(at)add.rlp.de

Ausbildungsberatung RLP Süd
Horst Bißbort
Tel: +49(6321) 99-2488
Horst.Bissbort(at)addnw.rlp.de