Frequently Asked Questions (FAQ)

Im nachfolgenden beantworten wir Ihnen Fragen, die uns häufig gestellt werden oder im Hinblick auf die Planung und Durchführung von Mobilitäten eine hohe Relevanz haben.

Ja. Eine Dienstreisegenehmigung ist vor Antritt der Mobilität eigenverantwortlich auf dem Dienstweg bei der ADD einzuholen. Eine A1-Bescheinigung ist nicht erforderlich. Vgl. Richtlinien. 

Die Förderung umfasst Reisekosten und Aufenthalt sowie Kursgebühren bei Lehrerfortbildungen. Versicherungen (z.B. Reiseversicherungen) sind durch die Fördermittel zu finanzieren. 

Gefördert werden:

  • Fortbildungen für Lehrkräfte im Ausland
  • Jobshadowing (Hospitationen an ausländischen Schulen)
  • Schülereinzelmobilitäten (kurz und lang) Gruppenmobilitäten mit Projektorientierung (einschl. vorbereitende Besuche für max. 3 Lehrkräfte)
  • Einladung von ausländischen Experten

Nein. Mobilitäten können nur gefördert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Checkliste), die Mobilität vorab angemeldet wurde (Mittelanforderungen) und das Gesamtbudget es erlaubt. 

Die entsendenden Schulen sind verantwortlich. Lernprogramme müssen vorab durch das Konsortialmanagement genehmigt sein. 

Die Fördermittel werden nach Einreichung der unterschriebenen Teilnehmervereinbarung zu 100% der Fördersumme auf das Schulkonto angewiesen. Die Auszahlung an Privatpersonen sind nur bei Job-Shadowing und Lehrkräftefortbildungen möglich. 

Falls eine Mobilität aufgrund unvorhersehbarer Umstände ausfällt, müssen Schulen die Fördermittel unmittelbar an die Konsortialleitung zurückgezahlt werden. Das gilt auch für einzelne Schülerinnen und Schüler, die an einer Gruppenmobilität nicht teilnehmen konnten. Finanzielle Ausfälle sind dadurch entsprechende Reiseversicherungen abzudecken. 

Alle Teilnehmenden (leitende Lehrkräfte bei Gruppenmobilitäten) sind verpflichtet, den Teilnehmendenbericht (Participant survay) auszufüllen und einzureichen. Zudem sind Erfahrungsberichte auf der Schulhomepage sowie der Konsortialhomepage der ADD zu veröffentlichen (Anleitung siehe Link).  

Ja, die Fortbildungen müssen thematisch zu den Zielsetzungen des Konsortiums passen und vorab durch das Konsortialmanagement genehmigt sein.  

Schulen können Partnerschulen über Erasmus-Plattformen wie eTwinning finden. Unterstützung bietet auch das Konsortialmanagement. 

Ja. SuS können im Rahmen von Kurz- oder Langzeitaufenthalten Fördermittel erhalten. Voraussetzung ist eine Anfrage durch die Schule (Schulleitung oder betreuende Lehrkraft) bei der Konsortialleitung. 

Unter geringeren Chancen versteht man verschiedene soziale (z.B. Migrationshintergrund, Pflege- der Waisenkinder, Kinder alleinerziehender Eltern), wirtschaftliche (z.B. einkommensschwache Familien, Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen), gesundheitliche (z.B. Diabetiker-/innen, Epileptiker-/innen usw.) oder geographische Faktoren (z.B. erhöhte Arbeistlosenquote der Region, fehlender Zugang zu Bildungseinrichtungen). 

Erasmus+Zielgruppen finanzielle Unterstützung , pädagogische Begleitung sowie individuelle Anpassungen. 

Frau Doris Lax (Doris.Lax(at)add.rlp.de) und Verena Langenfeld (Verena.Langenfeld(at)add.rlp.de) vom Konsortialmanagement stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.  

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Erasmus-Akkreditierung
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Kontakt

Dr. Doris Lax
Tel.: +49 (651) 9494-347
Doris.Lax(at)add.rlp.de

Verena Langenfeld
Tel.: +49(651) 9494-601
Verena.Langenfeld(at)add.rlp.de

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