Hubschrauberspritzung

Das Hubschraubergenehmigungsverfahren gemäß § 18 Abs. 2 PflSchG über LuBeSt ist eröffnet und Sie haben ab sofort die Möglichkeit Ihre Anträge online zu stellen. Der vollständige Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Hubschraubern ist spätestens 4 Wochen vor der ersten Behandlung bei der ADD einzureichen.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen - Hubschrauberspritzung

Für die Antragsverfahren „Behandlung von Weinbergsflächen in Steil- und Steilstlagen mit Luftfahrzeugen“ wurde die Antragstellung digitalisiert.

Sollten Sie Interesse an dem Antragsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt über Hubschrauber(at)add.rlp.de  unter Nennung Ihrer Postanschrift zu uns auf. Anschließend erhalten Sie postalisch die Zugangsdaten zum Onlineantrag „Luftfahrzeugbehandlungen in Steillagen (LuBeSt)“.

Die Startseite der Anwendung mit Bedienungshinweisen können Sie hier aufrufen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen des Hubschrauber-/Drohnen-Teams der ADD zur Verfügung.

 Allgemeine Informationen zum Genehmigungsverfahren:

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Luftfahrzeugen ist gemäß § 18 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) grundsätzlich verboten. § 18 Abs. 2 PflSchG sieht jedoch Ausnahmen vor für die Applikation von PSM mit Luftfahrzeugen für den Steillagenweinbau und im Kronenbereich von Wäldern vor, für die eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde ADD beantragt werden kann.

Voraussetzung ist allerdings, dass es keine praktikablen Alternativen für die Behandlung gibt oder dass gegenüber den anderen Behandlungsmöglichkeiten Vorteile für die menschliche Gesundheit oder den Naturhaushalt bestehen. Diese Voraussetzungen sind in der Regel bei der Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern in Steil- und Steilstlagen im Weinbau erfüllt.

Genehmigungen zur Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nach Prüfung der Antragsunterlagen sowie der Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit erteilt.

Weitere Hinweise zum Online-Antragsverfahren „Hubschrauberspritzung nach § 18 Abs. 2 PflSchG“ sowie den Vordruck „Anwendungsplan 2024“ und die Anlage „Sensible Objekte“ finden Sie im Downloadbereich rechts.

Die Genehmigungen werden mit strengen Auflagen verbunden, um eine sachgerechte Anwendung und den Schutz von Wohngebieten sicherzustellen. Insbesondere dürfen Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, nicht vom Sprühnebel getroffen werden. 

Es kommen ausschließlich Fungizide (Mittel gegen Pilzkrankheiten) zum Einsatz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt sind. Wie bei allen Anwendungen sind auch bei der Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen die Auflagen und Anwendungsbestimmungen der jeweiligen Mittel einzuhalten.

Pflanzenstärkungsmittel und Düngemittel können weiterhin ohne Genehmigung mit dem Hubschrauber ausgebracht werden.

Die Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Luftfahrzeugen werden in der Regel ab Anfang Mai bis Ende August durchgeführt.

Die Flugtermine der genehmigten Behandlungen müssen der ADD mindestens 48 Stunden vor dem tatsächlichen Anwendungszeitpunkt angezeigt werden.

Die vorgesehenen Anwendungen veröffentlicht die ADD sodann auf ihrer Homepage. Wegen unvorhersehbaren Witterungseinflüssen und dem sich ständig ändernden Entwicklungszustand der Reben, können die Spritzungen leider nicht früher bekannt gegeben werden.

Wenn die Lufttemperatur bei der Spritzung zu hoch wird oder die Windgeschwindigkeit zu stark ist, muss die Behandlung verlegt werden, es kann daher zu kurzfristigen Änderungen kommen. Diese Ereignisse werden so schnell als möglich veröffentlicht.

In der Hubschraubersaison werden von der ADD regelmäßig Kontrollen während der Anwendungen durchgeführt, die sich unter anderem auch auf die Einhaltung der erteilten Auflagen beziehen.

Hinweise, Anwendungsplan, Flugtermine und genehmigte Flurstücke stehen während der Flugzeiten zum Download bereit.

 

Kontakt

Zentrales e-Mail-Postfach
hubschrauber(at)add.rlp.de

Zentrales Telefax
+49(651) 9494-711875

Referentin:
Eva Burens
Tel: +49(651) 9494-528

Bereich Trier:

Luisa Hansjosten
Tel: +49(651) 9494-630

Katja Kohl
Tel: +49(651) 9494-857

Bereich Koblenz

Achim Weyrich
Tel: +49(261) 20546-13679

Andreas Wilms
Tel. +49(261) 20546-13681