Weihnachtszeit ist Spendenzeit – ADD wacht über Sammlungen

Trier/Rheinland-Pfalz – „Kommt meine Spende auch dort an wo sie soll?“ „Ist dieser Verein, dem ich gerade gespendet habe, auch seriös?“ „Was tun die mit dem gespendeten Geld?“ Diese Fragen stellen sich immer wieder, wenn man einige Münzen in die Spendendose geworfen hat. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit wird man häufig um eine kleine oder auch größere Spende gebeten. 

In Rheinland-Pfalz überwacht und überprüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) karitative Spendensammlungen und stellt so sicher, dass das Geld der Spenderinnen und Spender tatsächlich für den „guten Zweck“ verwendet wird. 

Direkte Spendensammlungen beispielsweise an der eigenen Haustüre oder in der Fußgängerzone werden durch eine Sammlungserlaubnis legitimiert. Diese müssen bei den jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltungen beantragt werden oder bei der ADD, wenn es sich um landesweite Sammlungen handelt. Vor Erteilung der Erlaubnis findet eine Vorprüfung statt, bei der sich die Behörden davon überzeugen, dass eine seriöse Durchführung der Sammlung stattfindet und die eingesammelten Gelder tatsächlich dem entsprechenden karitativen Zweck zugeführt werden. Nach Beendigung der Sammlung müssen die gemeinnützigen Organisationen durch Vorlage von Nachweisen belegen, wie und wofür die Spenden verwendet wurden. 

„Rheinland-Pfalz geht hier einen anderen Weg als die meisten anderen Bundesländer“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz. „Unser Vorgehen dient in erster Linie dem Spenderschutz, aber kommt auch den seriösen Organisationen zugute, da so die Spendenbereitschaft aufrecht erhalten wird.“ 

Den vollständigen Pressetext können Sie auf den Internetseiten der ADD abrufen:
Weihnachtszeit ist Spendenzeit – ADD wacht über Sammlungen

https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/ordnung/sammlungen/
 

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