Diese Maßnahme war erforderlich, weil der Verein seiner gesetzlichen Auskunftspflicht über die Verwendung der Spenden trotz mehrfacher Aufforderungen nicht nachkam. Der Verein wird sicherstellen, dass seine Vertragspartner und Beauftragte Sammlungen in Rheinland-Pfalz unterlassen.
Die Überprüfung erfolgte auch in Verbindung mit dem Verein Sonnenschein e.V. mit Sitz in Düren/NRW, da teils identische Vorstandsmitglieder vorliegen. Sonnenschein e.V. unterlässt ebenfalls Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz.
Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Spendensammlungen des Sonnenstrahl e.V. Euskirchen, zum Beispiel durch Abbuchungen von Förderbeiträgen erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.