Verein Sonnenstrahl e.V. unterlässt Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz

Trier/Rheinland-Pfalz – Der Verein Sonnenstrahl e.V. mit Sitz in Euskirchen/Nordrhein-Westfalen hat sich aufgrund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit für Spendensammlungen zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verpflichtet, in Rheinland-Pfalz keine Spendensammlungen sowie Fördermitglieder-Werbemaßnahmen zugunsten des Vereins durchzuführen.

Diese Maßnahme war erforderlich, weil der Verein seiner gesetzlichen Auskunftspflicht über die Verwendung der Spenden trotz mehrfacher Aufforderungen nicht nachkam. Der Verein wird sicherstellen, dass seine Vertragspartner und Beauftragte Sammlungen in Rheinland-Pfalz unterlassen. 

Die Überprüfung erfolgte auch in Verbindung mit dem Verein Sonnenschein e.V. mit Sitz in Düren/NRW, da teils identische Vorstandsmitglieder vorliegen. Sonnenschein e.V. unterlässt ebenfalls Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz. 

Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Spendensammlungen des Sonnenstrahl e.V. Euskirchen, zum Beispiel durch Abbuchungen von Förderbeiträgen erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. 

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